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Kosmetikstudio eröffnen: Was brauchst du wirklich?
Kurz gesagt
Für ein eigenes Kosmetikstudio brauchst du keinen Meisterbrief: „Kosmetiker“ ist ein zulassungsfreies Handwerk nach Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung. Pflicht sind vor allem die Gewerbeanmeldung, die Eintragung bei der Handwerkskammer, der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt und die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft. Dazu kommen je nach Bundesland Hygienevorgaben und eine Anzeige beim Gesundheitsamt. Eine Ausbildung ist rechtlich nicht vorgeschrieben, für die Qualität deiner Arbeit und für Versicherungen aber sehr wichtig.
Brauchst du eine Ausbildung oder einen Meister?
Kurz: Gesetzlich nein, fachlich ja. Das Gewerk „Kosmetiker“ steht in Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung (HwO). Das ist die Liste der zulassungsfreien Handwerke. Für sie gilt keine Meisterpflicht. Du darfst ein Kosmetikstudio also ohne Meisterbrief eröffnen.
Trotzdem gibt es eine geregelte Ausbildung. Die Ausbildung zur Kosmetikerin dauert laut Ausbildungsverordnung drei Jahre. Eine Meisterprüfung im Kosmetikerhandwerk gibt es auch. Sie ist laut Deutscher Handwerks Zeitung aber ein freiwilliges Qualitätssiegel und keine Voraussetzung für die Selbstständigkeit.
Viele Gründerinnen kommen über Schulungen und Zertifikate in den Beruf, etwa für Nageldesign, Wimpern oder Brows. Das ist erlaubt. Achte trotzdem auf drei Punkte:
- Haftung: Du haftest für Fehler bei der Behandlung. Gute Schulungen senken das Risiko.
- Versicherung: Frag deine Versicherung, welche Nachweise sie für deine Leistungen erwartet.
- Grenzen: Manche Verfahren sind gesetzlich besonders geregelt, etwa Laser und IPL (NiSV). Kläre vorher, was du mit deiner Qualifikation anbieten darfst.
Stand Oktober 2026 fordern Berufsverbände eine Meisterpflicht für Kosmetik. Das ist bisher nur ein Vorschlag. Entschieden hat der Bund darüber nicht. Mehr dazu im Artikel Handwerkskammer und Kosmetik.
Die Schritte in der richtigen Reihenfolge
Die Gründung wirkt am Anfang unübersichtlich. In der Praxis sind es wenige Pflichtschritte. Die Tabelle zeigt sie in einer sinnvollen Reihenfolge.
| Schritt | Wo | Wann |
|---|---|---|
| Idee und Zahlen prüfen | Businessplan, Kostenrechnung | vor allem anderen |
| Räume klären | Vermieterin, Bauamt, ggf. Gesundheitsamt | vor dem Mietvertrag |
| Gewerbe anmelden | Gewerbeamt deiner Gemeinde | gleichzeitig mit dem Start |
| Eintragung Handwerkskammer | HWK deines Bezirks | ohne schuldhaftes Zögern |
| Fragebogen steuerliche Erfassung | Finanzamt über ELSTER | innerhalb eines Monats |
| Unternehmen anmelden | Berufsgenossenschaft (BGW) | binnen einer Woche |
| Hygiene-Anzeige | Gesundheitsamt (je nach Land) | vor bzw. mit dem Start |
| Versicherungen, Konto, Kasse | Versicherung, Bank | vor der ersten Kundin |
Für die Planung helfen dir zwei Vertiefungen. Der Artikel Businessplan für dein Kosmetikstudio zeigt, was hineingehört. Mit dem Gründungskosten-Rechner überschlägst du deinen Startbedarf. Was eine Gründung typischerweise kostet, steht im Artikel Kosten der Studiogründung.
Du brauchst Startkapital oder willst aus der Arbeitslosigkeit gründen? Dann lies Gründungszuschuss und Förderung.
Gewerbe anmelden und Handwerkskammer
Wer ein stehendes Gewerbe beginnt, muss das der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. So steht es in § 14 der Gewerbeordnung. Zuständig ist das Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde. Viele Städte bieten die Anmeldung online an.
Die Gebühr legt jede Gemeinde selbst fest. Zwei Beispiele, Stand Oktober 2026:
- Köln: 26 € für natürliche Personen.
- Berlin: 26 € am Schalter, 15 € bei der Online-Anzeige.
Vorsicht vor privaten Formulardiensten. Die Stadt Köln warnt ausdrücklich davor. Sie kosten extra, die amtliche Gebühr zahlst du trotzdem.
Das Gewerbeamt gibt deine Daten weiter. Laut § 14 Abs. 8 GewO gehen sie unter anderem an die Handwerkskammer, die IHK, das Finanzamt und über die DGUV an die Berufsgenossenschaft. Darauf solltest du dich aber nicht verlassen. Melde dich bei den Stellen auch selbst.
Bei der Handwerkskammer wirst du in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke eingetragen (§ 19 HwO). Den Beginn musst du der Kammer ohne schuldhaftes Zögern anzeigen (§ 18 Abs. 1 HwO). Die Eintragung kostet eine Gebühr. Die Handwerkskammer Freiburg nimmt dafür zum Beispiel 175 € inklusive Gewerbekarte. Andere Kammern haben andere Sätze.
Als Gründerin zahlst du in den ersten Jahren oft weniger Kammerbeitrag. § 113 HwO sieht für natürliche Personen, die erstmals ein Gewerbe anmelden, eine Staffel vor. Voraussetzung ist ein Gewerbeertrag oder Gewinn bis 25.000 €. Die Details findest du im Artikel Gewerbe anmelden als Kosmetikerin und unter Handwerkskammer und Kosmetik.
Finanzamt, Steuern und Kleinunternehmerregelung
Nach der Gewerbeanmeldung meldest du dich beim Finanzamt. Das geht über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung in ELSTER. Nach § 138 Abgabenordnung musst du die Angaben innerhalb eines Monats nach der Betriebseröffnung übermitteln. Grundsätzlich elektronisch.
Im Fragebogen schätzt du deinen Umsatz und Gewinn. Und du entscheidest, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzen willst. Nach § 19 UStG erhebst du dann keine Umsatzsteuer. Die Grenzen seit 2025:
- Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 €,
- Umsatz im laufenden Jahr höchstens 100.000 €.
Für das Gründungsjahr und für den Moment, in dem du die Grenze überschreitest, gelten Besonderheiten. Lies dazu den Artikel Kleinunternehmerregelung. Ob sich die Regelung für dich lohnt, prüfst du mit dem Kleinunternehmer-Rechner.
Ein Tipp aus der Praxis: Leg von Anfang an Geld für Steuern zurück. Und such dir früh eine Steuerberaterin, wenn du unsicher bist. Gerade im ersten Jahr klärt ein Gespräch viele Fragen auf einmal.
Berufsgenossenschaft und Versicherungen
Jedes Unternehmen gehört einer Berufsgenossenschaft an. Für Kosmetikstudios ist das in der Regel die BGW, die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege. Sie nennt „Fußpflege- und Kosmetikstudios“ ausdrücklich unter ihren beitragspflichtigen Unternehmen.
Die BGW sagt dazu klar:
- Die Anmeldung soll binnen einer Woche nach der Gründung erfolgen.
- Die Zugehörigkeit entsteht automatisch, ohne Antrag.
- Das gilt auch, wenn du keine Mitarbeiterinnen beschäftigst.
Beschäftigte sind über die BGW gesetzlich unfallversichert. Für dich als Inhaberin bietet die BGW eine freiwillige Versicherung für Selbstständige in der Kosmetik an. Der Beitrag hängt von der gewählten Versicherungssumme ab. Bei 29.000 € Versicherungssumme nennt die BGW für das Beitragsjahr 2025 rund 228 € im Jahr.
Dazu kommen private Versicherungen. Die wichtigste für ein Studio ist meist die Betriebshaftpflicht. Sie greift, wenn bei einer Behandlung etwas schiefgeht. Welche Policen sinnvoll sind, worauf du bei Ausschlüssen achtest und was du weglassen kannst, steht im Artikel Versicherungen für dein Kosmetikstudio.
Bist du gesetzlich krankenversichert? Dann melde deiner Krankenkasse die Selbstständigkeit. Das gilt auch für ein Nebengewerbe.
Hygiene und Gesundheitsamt
Hygiene ist im Studio kein Extra, sondern Pflicht. Nach § 36 Abs. 2 Infektionsschutzgesetz kann das Gesundheitsamt Betriebe überwachen, in denen durch Tätigkeiten am Menschen Krankheitserreger über Blut übertragen werden können. Das betrifft viele kosmetische Leistungen, etwa Maniküre, Pediküre oder Arbeiten mit Klingen und Nadeln.
Die Details regeln die Bundesländer. Ein Beispiel ist Nordrhein-Westfalen: Nach der Hygiene-Verordnung NRW musst du Aufnahme, Änderung und Beendigung deiner Tätigkeit beim Gesundheitsamt anzeigen. Die Stadt Dortmund nennt ausdrücklich Kosmetik-, Nagel- und Tattoostudios. In anderen Ländern gelten eigene Regeln. Frag deshalb vor dem Start bei deinem Gesundheitsamt nach.
Was in der Praxis dazugehört:
- einen schriftlichen Hygiene- und Reinigungsplan,
- geeignete Desinfektionsmittel für Hände, Flächen und Instrumente,
- eine klare Trennung von sauberen und benutzten Arbeitsmitteln,
- einen Handwaschplatz in der Nähe der Behandlung.
Wenn du Mitarbeiterinnen beschäftigst, kommen Pflichten aus dem Arbeitsschutz dazu, etwa Hautschutz und Gefährdungsbeurteilung. Eine ausführliche Checkliste findest du im Artikel Hygiene im Kosmetikstudio.
Eigene Räume oder Home-Studio?
Ein eigenes Ladenlokal gibt dir Sichtbarkeit und klare Trennung von Arbeit und Privatleben. Es kostet aber Miete, Kaution und oft einen Umbau. Ein Home-Studio senkt die Fixkosten deutlich. Dafür musst du einige Fragen vorher klären:
- Mietvertrag: Darfst du in deiner Wohnung gewerblich arbeiten? Frag deine Vermieterin und lass dir die Erlaubnis schriftlich geben.
- Baurecht: Frag beim Bauamt deiner Stadt, ob du für die gewerbliche Nutzung eine Genehmigung brauchst.
- Hygiene: Frag beim Gesundheitsamt, welche Anforderungen es an einen Behandlungsplatz zu Hause stellt.
- Versicherung: Kläre mit deiner Versicherung, ob die gewerbliche Nutzung der Wohnung mitversichert ist.
Für Nagel- und Lash-Studios gelten zusätzliche Punkte, etwa Absaugung und Lüftung. Lies dazu Nagelstudio eröffnen und Lash- und Brow-Studio eröffnen. Alles zum Arbeiten in den eigenen vier Wänden steht im Artikel Kosmetikstudio zu Hause.
Preise festlegen: von den Kosten aus rechnen
Viele Gründerinnen schauen zuerst auf die Preise der Konkurrenz. Das ist ein guter Abgleich, aber kein guter Startpunkt. Rechne zuerst, was eine Stunde in deinem Studio kosten muss.
Beispiel (illustrative Zahlen)
Eine Gründerin plant 1.500 € feste Kosten im Monat: Miete, Versicherungen, Software, Kammerbeitrag. Dazu will sie 2.500 € für sich entnehmen, bevor Steuern und Vorsorge abgehen. Sie rechnet mit 80 tatsächlich gebuchten Behandlungsstunden im Monat.
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Fixkosten | 1.500 € |
| Wunsch-Entnahme | 2.500 € |
| Summe | 4.000 € |
| geteilt durch 80 Stunden | 50 € je Stunde |
Dazu kommt das Material je Behandlung. Und wenn du nicht Kleinunternehmerin bist, die Umsatzsteuer. Plane außerdem freie Zeiten ein, die nicht gebucht werden. 80 bezahlte Stunden sind bei einer Vollzeitwoche schon ambitioniert.
Rechne deine eigenen Zahlen mit dem Stundensatz-Rechner. Danach vergleichst du mit den Preislisten der Studios in deiner Nähe. Preise sind regional sehr unterschiedlich.
Erste Kundinnen gewinnen und online buchbar werden
Die ersten Stammkundinnen kommen meist aus deinem Umfeld und über Empfehlungen. Damit Neukundinnen dich finden, brauchst du drei Dinge:
- Ein gepflegtes Google-Unternehmensprofil mit Adresse, Öffnungszeiten, Fotos und Leistungen.
- Eine klare Preisliste, online und im Studio.
- Eine einfache Online-Buchung, damit Kundinnen auch abends einen freien Termin finden.
Für die Online-Buchung gibt es verschiedene Modelle. Manche Plattformen nehmen eine Provision je Buchung oder nur auf Neukundinnen. Andere arbeiten mit einem festen Monatsabo. Welches Modell bei deinen Zahlen günstiger ist, zeigt der Provisionsvergleich.
Lege vor dem ersten Termin auch deine Regeln fest. Dazu gehören Stornofrist, Ausfallgebühr und der Umgang mit Verspätungen. Schreib sie in deine Preisliste oder Buchungsbestätigung. So weiß jede Kundin vorher Bescheid.
Für Bewertungen gilt: Bitte alle Kundinnen gleich darum, nicht nur die zufriedenen. Und biete keine Gegenleistung für Bewertungen an.
Kurz-Check vor dem ersten Termin
- Gewerbe angemeldet und Bestätigung abgelegt?
- Handwerkskammer informiert, Eintragung beantragt?
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung in ELSTER abgeschickt?
- Unternehmen bei der BGW angemeldet?
- Gesundheitsamt gefragt, ob eine Anzeige nötig ist?
- Betriebshaftpflicht abgeschlossen?
- Hygieneplan geschrieben und ausgehängt?
- Preisliste, Stornofrist und Ausfallgebühr festgelegt?
- Geschäftskonto eröffnet und Belege von Anfang an gesammelt?
Wenn du hier überall einen Haken setzen kannst, bist du für den Start gut aufgestellt. Alles Weitere lernst du im Alltag mit deinen ersten Stammkundinnen.
Häufige Fragen
Darf ich ohne Ausbildung ein Kosmetikstudio eröffnen?
Ja. Das Gewerk „Kosmetiker“ ist ein zulassungsfreies Handwerk nach Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung. Du brauchst weder Gesellen- noch Meisterbrief. Für die Qualität deiner Arbeit, für deine Haftung und für Versicherungen sind Ausbildung oder gute Schulungen trotzdem sehr wichtig.
Muss ich mich als Kosmetikerin bei der Handwerkskammer anmelden?
In der Regel ja. Wer ein zulassungsfreies Handwerk selbstständig betreibt, muss das der Handwerkskammer anzeigen (§ 18 HwO) und wird in deren Verzeichnis eingetragen (§ 19 HwO). Das Gewerbeamt informiert die Kammer meist selbst, du solltest dich trotzdem direkt melden.
Was kostet die Anmeldung eines Kosmetikstudios?
Die Gewerbeanmeldung kostet je nach Gemeinde unterschiedlich viel, in Köln und Berlin zum Beispiel 26 €, in Berlin online 15 €. Die Eintragung bei der Handwerkskammer kostet zusätzlich, bei der HWK Freiburg etwa 175 €. Andere Kammern haben eigene Gebührenordnungen.
Welche Berufsgenossenschaft ist für Kosmetikstudios zuständig?
In der Regel die BGW, die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege. Sie führt Fußpflege- und Kosmetikstudios unter ihren beitragspflichtigen Unternehmen. Die Anmeldung soll binnen einer Woche nach der Gründung erfolgen, auch ohne Beschäftigte.
Kann ich ein Kosmetikstudio neben meinem Job eröffnen?
Ja, als Nebengewerbe. Prüfe deinen Arbeitsvertrag, denn oft musst du eine Nebentätigkeit anzeigen oder genehmigen lassen. Die Anmeldepflichten bei Gewerbeamt, Handwerkskammer, Finanzamt und Berufsgenossenschaft gelten genauso wie im Vollerwerb.
Brauche ich eine Erlaubnis vom Gesundheitsamt?
Das hängt vom Bundesland ab. In Nordrhein-Westfalen musst du die Aufnahme deiner Tätigkeit nach der Hygiene-Verordnung NRW beim Gesundheitsamt anzeigen. In anderen Ländern gelten eigene Regeln, deshalb fragst du am besten vor dem Start bei deinem Gesundheitsamt nach.
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für deinen Einzelfall frag bei der zuständigen Stelle, einer Anwältin oder einer Steuerberaterin nach.
Quellen
- Gesetz zur Ordnung des Handwerks, Anlage B
- Gesetz zur Ordnung des Handwerks, § 113 (Beiträge)
- Gewerbeordnung, § 14 Anzeigepflicht
- Abgabenordnung, § 138 Anzeigen über die Erwerbstätigkeit
- Umsatzsteuergesetz, § 19 Sonderregelung für Kleinunternehmer
- Mitglied werden
- Freiwillige Versicherung für Kosmetikerinnen und Kosmetiker
- Infektionsschutzgesetz, § 36
- An-, Ab- oder Ummeldungen von Gewerben nach der Hygiene-Verordnung NRW
- Ab- und Ummeldung eines Gewerbebetriebes
Stand: Oktober 2026 · zuletzt geprüft am 17.10.2026 · BeautyNear Redaktion. Fehler gefunden? Schreib uns an info@beautynear.de.