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Hygiene im Kosmetikstudio: Welche Regeln gelten?
Kurz gesagt
Die Hygieneregeln für Kosmetikstudios stehen vor allem in den Hygiene-Verordnungen der Bundesländer, nicht in einem einzigen Bundesgesetz. Das Infektionsschutzgesetz erlaubt dem Gesundheitsamt, Betriebe zu überwachen, in denen bei Tätigkeiten am Menschen Krankheitserreger über Blut übertragen werden können. In Nordrhein-Westfalen brauchst du zum Beispiel einen schriftlichen Hygieneplan, wirksame Desinfektionsmittel und eine Anzeige beim Gesundheitsamt. Weil die Länder unterschiedliche Regeln haben, fragst du vor dem Start bei deinem Gesundheitsamt nach.
Wer regelt die Hygiene im Studio?
Die Regeln kommen aus drei Richtungen:
- Bund: Nach § 36 Abs. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) kann das Gesundheitsamt Einrichtungen und Unternehmen infektionshygienisch überwachen, wenn durch Tätigkeiten am Menschen Krankheitserreger über Blut übertragen werden können. Das betrifft viele kosmetische Leistungen.
- Länder: Die Details stehen in Hygiene-Verordnungen der Länder. Nordrhein-Westfalen und Bayern haben zum Beispiel jeweils eine eigene. Sie unterscheiden sich in Pflichten wie Anzeige oder Hygieneplan.
- Arbeitsschutz: Sobald du Mitarbeiterinnen hast, gelten zusätzlich Arbeitsschutzgesetz, Biostoffverordnung und die Regeln der Berufsgenossenschaft.
Zuständig für die Kontrolle ist das Gesundheitsamt deiner Stadt oder deines Kreises. Es kann dein Studio prüfen und Einsicht in deine Aufzeichnungen verlangen.
Dieser Artikel erklärt die Pflichten am Beispiel der Hygiene-Verordnung NRW in der Fassung vom 15. Mai 2024. In anderen Bundesländern kann es abweichen. Frag im Zweifel bei deinem Gesundheitsamt nach.
Für wen gilt die Hygiene-Verordnung NRW?
Die Verordnung gilt für berufs- oder gewerbsmäßige Tätigkeiten außerhalb der Heilkunde, bei denen Krankheitserreger übertragen werden können. Sie nennt ausdrücklich die Kosmetik, außerdem Fußpflege, Tätowieren, Piercing und Ohrlochstechen.
Erfasst sind Tätigkeiten mit Geräten oder Werkzeugen, die die Haut oder Schleimhaut verletzen – gewollt oder unbeabsichtigt. Das reicht weiter, als viele denken. Auch eine Pinzette, ein Hautschaber oder eine Nagelfeile kann die Haut verletzen.
Nach § 6 Abs. 2 musst du die Aufnahme und Beendigung deiner Tätigkeit beim Gesundheitsamt anzeigen, und zwar bei dem für deinen Standort zuständigen Amt. Die Stadt Dortmund nennt dafür ausdrücklich Kosmetik-, Nagel- und Tattoostudios. Die Anzeige kommt zusätzlich zur Gewerbeanmeldung.
Die bayerische Hygiene-Verordnung kennt laut ihrem Text dagegen keine solche Anzeigepflicht. Sie regelt aber ebenfalls Desinfektion und Reinigung. Das zeigt: Lies die Verordnung deines Landes oder frag dein Gesundheitsamt.
Wie Anzeige, Gewerbeamt und Handwerkskammer zusammenhängen, steht im Artikel Gewerbe anmelden als Kosmetikerin.
Der Hygieneplan: Pflicht und Inhalt
Seit Mai 2024 verlangt die Hygiene-Verordnung NRW einen schriftlichen Hygieneplan für jeden Betrieb (§ 2 Abs. 6). Er muss auf dein Studio zugeschnitten sein, nicht nur eine Vorlage aus dem Internet.
Was hinein muss:
- alle hygienerelevanten Maßnahmen rund um die Behandlung,
- Vorgaben zu Desinfektion und gegebenenfalls Sterilisation,
- Vorgehen bei Wunden,
- Reinigung, Versorgung, Entsorgung und Lagerung von Verbrauchsmaterial,
- Schutzmaßnahmen für dich und deine Mitarbeiterinnen.
Was du damit tun musst:
- den Plan jährlich prüfen und nach Änderungen im Ablauf anpassen,
- ihn für alle Mitarbeiterinnen frei zugänglich machen,
- ihn mindestens einmal im Jahr erläutern, neue Mitarbeiterinnen vor dem ersten Arbeitstag einweisen,
- dem Gesundheitsamt auf Verlangen Einsicht geben.
Praktisch bewährt sich eine Tabelle: Was wird gereinigt oder desinfiziert, womit, wann, von wem. Hänge sie dort aus, wo gearbeitet wird.
Hände, Haut und Handschuhe
Für Behandlungen, bei denen die Haut oder Schleimhaut verletzt wird, schreibt die Hygiene-Verordnung NRW vor (§ 2 Abs. 1):
- Hände vorher sorgfältig reinigen und desinfizieren,
- die zu behandelnde Haut desinfizieren,
- Einmalhandschuhe tragen, für jede neue Kundin neue.
Spender für Händedesinfektion müssen dort stehen, wo du sie brauchst (§ 3 Abs. 2).
Deine eigene Haut zählt ebenfalls. Die Verordnung verlangt geeignete Mittel für Hautschutz und -pflege und einen Hautschutzplan (§ 2 Abs. 5). Darin steht, welches Produkt du wann zum Reinigen, Schützen und Pflegen der Hände benutzt. Mitarbeiterinnen musst du in die richtige Anwendung einweisen.
Flächen und Instrumente desinfizieren
Welche Mittel? Nach § 3 Abs. 1 der Hygiene-Verordnung NRW müssen Desinfektionsmittel nachweislich wirksam sein. Die Wirksamkeit muss durch zwei unabhängige Gutachten akkreditierter Prüfinstitute belegt sein. Die Verordnung nennt als Beispiel den Verband für Angewandte Hygiene (VAH), der solche Mittel listet. Für Instrumente, die die Haut verletzen können, verlangt sie mindestens eine begrenzt viruzide Wirksamkeit.
Flächen:
- Flächen, die mit Körperflüssigkeiten in Kontakt gekommen sein können, reinigst und desinfizierst du direkt nach der Behandlung.
- Alle Arbeitsflächen spätestens am Ende des Arbeitstages.
- Der Arbeitsbereich muss so beschaffen sein, dass alle Oberflächen leicht zu reinigen und zu desinfizieren sind.
Instrumente – hier unterscheidet die Verordnung zwei Fälle:
| Instrument | Beispiel | Was NRW verlangt |
|---|---|---|
| Soll die Haut verletzen | Lanzette, Nadel | steril verwenden; Mehrweg nach jeder Nutzung desinfizierend reinigen und sterilisieren |
| Kann die Haut verletzen | Pinzette, Nagelhautschere, Hautschaber | nach jeder Nutzung reinigen und desinfizieren |
Wenn du sterilisieren musst, schreibt NRW seit Mai 2024 einen Dampfsterilisator der Klasse B vor (§ 4 Abs. 2). Er muss regelmäßig validiert werden, spätestens alle drei Jahre, wenn der Hersteller nichts anderes vorgibt. Sterilgut lagerst du trocken und verpackt, mit Datum und Chargennummer.
Viele Studios umgehen die Sterilisation, indem sie für verletzende Arbeiten sterile Einmalprodukte nutzen. Das ist erlaubt, solange du sie nach dem ersten Gebrauch entsorgst.
Einmalmaterial, Wäsche und Abfall
Einmalmaterial: Sterile Einmalprodukte darfst du nach dem ersten Gebrauch nicht wiederverwenden (§ 2 Abs. 2). Das gilt für Lanzetten, Nadeln und sterile Tupfer. Plane genug Vorrat ein, damit du nie in Versuchung kommst.
Wäsche und Auflagen: Die Verordnung regelt Wäsche nicht im Einzelnen. Sie gehört aber in deinen Hygieneplan. Leg dort fest, wann du Handtücher, Liegenbezüge und Kittel wechselst und wie du sie wäschst. Frag dein Gesundheitsamt, welche Waschtemperatur oder welches Verfahren es erwartet.
Abfall: Spitze, scharfe oder zerbrechliche Gegenstände dürfen nur in einer Verpackung in den Abfall, die Verletzungen ausschließt (§ 5). Das gilt auch, wenn sie desinfiziert sind. Nutze dafür durchstichsichere Abwurfbehälter. Welche anderen Abfälle du getrennt entsorgen musst, sagt dir laut BGW die Gewerbeabfallberatung deiner Stadt oder deines Kreises.
Mit Mitarbeiterinnen: Gefährdungsbeurteilung und TRBA 250
Sobald du Mitarbeiterinnen beschäftigst, bist du Arbeitgeberin. Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz musst du dann die Gefährdungen ihrer Arbeit beurteilen und die nötigen Schutzmaßnahmen festlegen. Das ist die Gefährdungsbeurteilung. Für Hygiene geht es dabei um Kontakt mit Blut, Haut und Schleimhaut, um Stich- und Schnittverletzungen und um Desinfektionsmittel.
Die TRBA 250 (Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen, Stand 01/2026) nennt in ihrem Anwendungsbereich ausdrücklich „Arbeitsbereiche der Medizinischen Kosmetik". Ob sie für dein Studio gilt, hängt von deinen Leistungen ab. Frag deine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder die BGW.
Die BGW stellt für Beauty- und Wellnessbetriebe Broschüren und Dokumentationshilfen bereit, etwa zu Gefahrstoffen. Auch Desinfektionsmittel, Kleber oder Lösungsmittel gehören in die Beurteilung.
Mehr zur Anmeldung bei der BGW und zur Unfallversicherung steht im Artikel Versicherungen für dein Kosmetikstudio.
Checkliste vor der Eröffnung
- Hygiene-Verordnung deines Bundeslands lesen oder beim Gesundheitsamt anfordern.
- Tätigkeit beim Gesundheitsamt anzeigen, falls dein Land das verlangt (in NRW: ja).
- Schriftlichen Hygieneplan erstellen.
- Hautschutzplan erstellen.
- Desinfektionsmittel mit nachgewiesener Wirksamkeit besorgen, etwa VAH-gelistet.
- Händedesinfektionsspender an jedem Arbeitsplatz.
- Einmalhandschuhe, Einmalmaterial und Abwurfbehälter auf Vorrat.
- Klären, ob du sterilisieren musst oder auf sterile Einmalprodukte setzt.
- Abwaschbare Oberflächen an Liege, Arbeitstisch und Boden.
- Mit Mitarbeiterinnen: Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung.
Für Lash- und Brow-Studios gibt es einige Besonderheiten am Auge. Sie stehen im Artikel Lash- und Brow-Studio eröffnen. Den gesamten Gründungsablauf findest du unter Kosmetikstudio eröffnen.
Häufige Fragen
Brauche ich als Kosmetikerin einen Hygieneplan?
In Nordrhein-Westfalen ja: Die Hygiene-Verordnung NRW verlangt seit Mai 2024 einen schriftlichen, auf deinen Betrieb zugeschnittenen Hygieneplan. Er muss jährlich geprüft werden. In anderen Ländern gelten eigene Regeln, frag dort bei deinem Gesundheitsamt nach.
Muss ich mein Kosmetikstudio beim Gesundheitsamt anmelden?
Das hängt vom Bundesland ab. In Nordrhein-Westfalen musst du Aufnahme und Beendigung deiner Tätigkeit beim Gesundheitsamt anzeigen. Die bayerische Hygiene-Verordnung enthält keine solche Anzeigepflicht. Frag vor dem Start bei deinem Gesundheitsamt nach.
Welche Desinfektionsmittel darf ich im Kosmetikstudio verwenden?
In NRW müssen sie nachweislich wirksam sein, belegt durch zwei unabhängige Gutachten akkreditierter Institute. Die Verordnung nennt dafür als Beispiel die Listung beim Verband für Angewandte Hygiene (VAH). Für Instrumente ist mindestens eine begrenzt viruzide Wirksamkeit nötig.
Muss ich im Kosmetikstudio sterilisieren?
Nur wenn du Mehrweg-Instrumente nutzt, die die Haut bewusst verletzen, etwa Lanzetten. In NRW brauchst du dafür seit Mai 2024 einen Dampfsterilisator der Klasse B. Viele Studios nutzen stattdessen sterile Einmalprodukte, die nach dem ersten Gebrauch entsorgt werden.
Muss ich bei jeder Kundin Handschuhe tragen?
Bei Tätigkeiten, die Haut oder Schleimhaut verletzen, schreibt die Hygiene-Verordnung NRW Einmalhandschuhe vor, für jede Kundin neue. Für andere Behandlungen legst du im Hygieneplan fest, wann du Handschuhe trägst. Die Händedesinfektion bleibt in jedem Fall wichtig.
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall frag bei deiner Handwerkskammer, deiner IHK, deinem Gewerbeamt oder einer Anwältin nach.
Quellen
- Infektionsschutzgesetz, § 36
- Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (Hygiene-Verordnung) NRW, Fassung gültig ab 15.05.2024
- An-, Ab- oder Ummeldungen von Gewerben nach der Hygiene-Verordnung NRW
- Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (Hygiene-Verordnung – BayHygV)
- Arbeitsschutzgesetz, § 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen
- TRBA 250: Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege (Ausgabe November 2025, Stand 01/2026)
- Sichere Seiten: Gefahrstoffe – Beauty- und Wellnessbetriebe (Stand 01/2025)
Stand: Oktober 2026 · zuletzt geprüft am 17.10.2026 · BeautyNear Redaktion. Fehler gefunden? Schreib uns an info@beautynear.de.