Fürs Studio · Gründen
Welche Versicherungen braucht ein Kosmetikstudio?
Kurz gesagt
Pflicht sind für dich als selbstständige Kosmetikerin vor allem zwei Dinge: eine Kranken- und Pflegeversicherung und die Anmeldung deines Betriebs bei der Berufsgenossenschaft BGW innerhalb einer Woche. Als Inhaberin bist du dort nicht automatisch unfallversichert, kannst dich aber freiwillig versichern. In die Rentenversicherung musst du als Kosmetikerin in der Regel nicht einzahlen, weil das Gewerk zulassungsfrei ist. Die wichtigste freiwillige Police ist die Betriebshaftpflicht, die Schäden an Kundinnen abdecken sollte.
Pflicht oder freiwillig: der Überblick
Für Gründerinnen im Kosmetikbereich sind nur wenige Versicherungen gesetzlich vorgeschrieben. Der Rest ist freiwillig, aber nicht unwichtig.
| Versicherung | Pflicht? | Für wen |
|---|---|---|
| Kranken- und Pflegeversicherung | Ja | alle Selbstständigen |
| Anmeldung bei der BGW | Ja, binnen einer Woche | jeder Betrieb, auch ohne Beschäftigte |
| Unfallversicherung für Beschäftigte | Ja, über die BGW | sobald du Mitarbeiterinnen hast |
| Unfallversicherung für dich als Inhaberin | Nein, freiwillig | Inhaberin |
| Rentenversicherung | In der Regel nein | Ausnahmen siehe unten |
| Betriebshaftpflicht | Nein, aber dringend zu empfehlen | jedes Studio |
| Inhalts- und Betriebsunterbrechungsversicherung | Nein | je nach Einrichtung und Fixkosten |
| Rechtsschutz | Nein | je nach Bedarf |
Die einzelnen Punkte erklären wir unten. Die Kosten aller Policen gehören in deine Planung. Nutze dafür den Gründungskosten-Rechner.
Berufsgenossenschaft: Anmeldung bei der BGW
Für Kosmetikbetriebe ist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) zuständig. Sie nennt Kosmetikerinnen ausdrücklich unter ihren versicherten Branchen.
Laut BGW gehört jede selbstständige Unternehmerin automatisch zur zuständigen Berufsgenossenschaft. Das gilt auch, wenn du allein arbeitest. Die Zugehörigkeit beginnt mit der Eröffnung oder schon mit vorbereitenden Arbeiten. Melde dich binnen einer Woche an. Das geht online oder per PDF-Formular.
Sobald du Mitarbeiterinnen beschäftigst, sind diese über die BGW gesetzlich gegen Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten versichert. Den Beitrag zahlst du als Arbeitgeberin.
Wichtig: Die Anmeldung heißt noch nicht, dass du selbst versichert bist. Pflichtversichert sind bei der BGW nach eigenen Angaben unter anderem bestimmte Selbstständige im Gesundheitswesen und – per Satzung – Inhaberinnen bestimmter anderer Gewerke. Kosmetik nennt die BGW dabei nicht. Für Kosmetikerinnen bietet die BGW eine eigene freiwillige Versicherung an.
Freiwillige Unfallversicherung für dich als Inhaberin
Die freiwillige Versicherung der BGW schützt dich gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen und von Berufskrankheiten. Ohne diese Versicherung trägst du die Folgen eines Arbeitsunfalls allein über deine Kranken- und Rentenvorsorge.
Die BGW nennt diese Leistungen:
- medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation,
- Verletztengeld während der medizinischen Rehabilitation: je Kalendertag 1/450 der Versicherungssumme,
- Rente bei Erwerbsminderung: bei voller Minderung zwei Drittel der Versicherungssumme im Jahr,
- Leistungen an Hinterbliebene im Todesfall.
Die Versicherungssumme wählst du selbst. Ab 2026 liegt sie laut BGW zwischen 29.000 € und 120.000 €, aufgerundet auf volle 1.000 €. Sie ist die Rechengröße für deine Leistungen und deinen Beitrag.
Beispiel laut BGW für das Beitragsjahr 2025: Bei 29.000 € Versicherungssumme lag der Jahresbeitrag bei rund 228 €, bei 60.000 € bei rund 472 €. Die Beiträge sind steuerlich absetzbar. Frag bei der BGW nach den aktuellen Werten, bevor du entscheidest.
Prüf dabei, ob deine private Unfallversicherung dasselbe Risiko schon abdeckt. Die BGW-Versicherung ist auf Arbeit und Arbeitsweg zugeschnitten.
Kranken- und Pflegeversicherung als Selbstständige
Eine Kranken- und Pflegeversicherung müssen laut Existenzgründungsportal des Bundeswirtschaftsministeriums alle Selbstständigen abschließen. Du hast zwei Wege:
- Freiwillig gesetzlich: Das setzt laut Verbraucherzentrale in der Regel voraus, dass du direkt vorher gesetzlich versichert warst. Die Pflegeversicherung ist automatisch dabei.
- Privat: Hier schließt du die Pflegeversicherung zusätzlich ab.
In der gesetzlichen Kasse zahlst du den Beitrag allein. Laut Verbraucherzentrale (Stand Februar 2026) gilt:
| Tarif | Beitragssatz | Krankengeld |
|---|---|---|
| Allgemeiner Satz | 14,6 % plus Zusatzbeitrag der Kasse | ab der 7. Krankheitswoche |
| Ermäßigter Satz | 14,0 % plus Zusatzbeitrag | ohne Krankengeld |
Bemessen wird der Beitrag nach deinem gesamten Einkommen, nicht nur nach dem Gewinn aus dem Studio. Liegt es darunter, gilt 2026 ein fiktives Mindesteinkommen von 1.318,33 € im Monat. Dazu kommt der Beitrag zur Pflegeversicherung.
Die Kasse setzt deinen Beitrag zunächst vorläufig fest und rechnet später mit dem Steuerbescheid ab. Das kann zu Nachzahlungen führen. Leg dafür Geld zurück. Reichst du den Bescheid nicht ein, setzt die Kasse laut Verbraucherzentrale den Höchstbeitrag an.
Überleg dir, ob du Krankengeld brauchst. Wenn du krank bist, steht dein Studio still, die Miete läuft aber weiter.
Rentenversicherung: In der Regel keine Pflicht
Selbstständige Handwerkerinnen sind oft rentenversicherungspflichtig. Für Kosmetikerinnen gilt das in der Regel nicht.
Die Pflicht nach § 2 Satz 1 Nr. 8 SGB VI knüpft an die Eintragung in die Handwerksrolle. Dort stehen die zulassungspflichtigen Handwerke aus Anlage A. Das Gewerk „Kosmetiker“ ist zulassungsfrei und steht in Anlage B. Die Deutsche Rentenversicherung schreibt dazu: Bei zulassungsfreien Handwerken besteht keine Pflicht. Die Handwerkskammer des Saarlandes bestätigt das in ihrem Merkblatt.
Eine Pflicht kann sich aber aus anderen Gründen ergeben. Der wichtigste Fall: Du beschäftigst keine versicherungspflichtigen Mitarbeiterinnen und arbeitest auf Dauer im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber (§ 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI). Das kann zum Beispiel passieren, wenn du als Selbstständige fast nur in einem fremden Studio arbeitest.
Freiwillig vorsorgen kannst du trotzdem:
- Pflichtversicherung auf Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung,
- freiwillige Versicherung, laut DRV mit einem Mindestbeitrag von 112,16 € im Monat,
- private Vorsorge.
Wichtig für den Ernstfall: Prüf, wie du bei Berufsunfähigkeit abgesichert bist. Die Deutsche Rentenversicherung berät kostenlos.
Betriebshaftpflicht: die wichtigste freiwillige Police
Eine Berufshaftpflicht ist laut Existenzgründungsportal vor allem für beratende und planende Berufe Pflicht, etwa für Ärztinnen oder Anwältinnen. Für Kosmetikstudios gibt es keine solche allgemeine Pflicht.
Trotzdem ist die Betriebshaftpflicht für ein Studio meist die wichtigste Police. Sie greift bei Schadenersatzansprüchen Dritter, zum Beispiel von Kundinnen, Lieferantinnen oder Besucherinnen.
Im Studio sind das typische Fälle:
- Eine Kundin rutscht im Eingangsbereich aus.
- Eine Kundin reagiert allergisch auf ein Produkt.
- Bei einer Behandlung wird die Haut verletzt.
- Kleber gerät ins Auge.
Achte beim Vergleich besonders auf Behandlungsschäden. Lass dir schriftlich bestätigen, dass Schäden aus deinen kosmetischen Leistungen an der Kundin mitversichert sind. Gib alle Leistungen genau an, auch Wimpern, Nägel, Waxing oder Geräte. Was nicht in der Police steht, ist im Zweifel nicht versichert.
Frag außerdem nach:
- der Deckungssumme für Personen- und Sachschäden,
- Schäden an gemieteten Räumen,
- der Selbstbeteiligung,
- ob Mitarbeiterinnen mitversichert sind.
Inhalt, Betriebsunterbrechung, Rechtsschutz: Brauchst du das?
Inhaltsversicherung: Sie deckt Schäden an Einrichtung und Waren, etwa durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Einbruch. Lohnt sich, wenn du teure Liegen, Geräte oder Vorräte hast.
Betriebsunterbrechung: Sie zahlt laut Existenzgründungsportal laufende Kosten wie Löhne, Miete und Zinsen, solange du keine Einnahmen erzielen kannst. Meist ist sie an eine Sachversicherung gekoppelt und greift nach einem versicherten Sachschaden, zum Beispiel einem Wasserschaden. Ob auch dein Ausfall durch Krankheit abgedeckt ist, klärst du gesondert.
Rechtsschutz: Er übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten. Prüf, welche Bereiche abgedeckt sind, etwa Streit mit der Vermieterin, mit Lieferantinnen oder mit Mitarbeiterinnen.
Wenn du ein Home-Studio planst, frag deine Hausrat- und Haftpflichtversicherung, ob sie gewerbliche Nutzung ausschließt. Mehr dazu im Artikel Kosmetikstudio zu Hause.
Eine Faustregel: Versichere zuerst, was dich finanziell ruinieren kann. Das sind Haftung gegenüber Kundinnen und der Ausfall deiner eigenen Arbeitskraft. Kleine Schäden kannst du oft selbst tragen.
Häufige Fragen
Muss ich mich als Kosmetikerin ohne Mitarbeiterinnen bei der BGW anmelden?
Ja. Laut BGW gehört jede selbstständige Unternehmerin automatisch zur zuständigen Berufsgenossenschaft, auch ohne Beschäftigte. Melde dich binnen einer Woche nach Eröffnung an. Selbst versichert bist du als Kosmetikerin damit aber nicht automatisch, dafür gibt es die freiwillige Versicherung.
Bin ich als selbstständige Kosmetikerin rentenversicherungspflichtig?
In der Regel nicht. Die Pflicht für Handwerkerinnen gilt für Eintragungen in die Handwerksrolle, das Gewerk „Kosmetiker“ ist aber zulassungsfrei. Eine Pflicht kann entstehen, wenn du ohne eigene Beschäftigte im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber arbeitest. Im Zweifel fragst du bei der Deutschen Rentenversicherung nach.
Ist eine Betriebshaftpflicht für Kosmetikstudios Pflicht?
Gesetzlich vorgeschrieben ist sie für Kosmetikstudios nicht. Sie ist trotzdem die wichtigste freiwillige Police, weil sie bei Schadenersatzforderungen von Kundinnen greift. Achte darauf, dass Schäden aus deinen Behandlungen ausdrücklich mitversichert sind.
Was kostet die freiwillige BGW-Versicherung?
Das hängt von der Versicherungssumme ab, die du selbst wählst. Laut BGW lag der Jahresbeitrag im Beitragsjahr 2025 bei 29.000 € Versicherungssumme bei rund 228 €. Die aktuellen Werte nennt dir die BGW.
Wie hoch ist der Mindestbeitrag zur Krankenkasse für Selbstständige?
In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt 2026 laut Verbraucherzentrale ein fiktives Mindesteinkommen von 1.318,33 € im Monat. Darauf zahlst du den Beitragssatz deiner Kasse plus Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung. Liegt dein Einkommen höher, steigt der Beitrag entsprechend.
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall frag bei deiner Handwerkskammer, deiner IHK, deinem Gewerbeamt oder einer Anwältin nach.
Quellen
- Wer ist versichert (welche Branchen)?
- Mitglied werden
- Pflichtversicherung für Unternehmerinnen und Unternehmer
- Freiwillige Versicherung für Kosmetikerinnen und Kosmetiker
- Online-Änderung der Versicherungssumme (MUB171-I, 12/25)
- Freiwillig versichert in der gesetzlichen Krankenkasse: Das müssen Sie wissen
- Selbstständige
- Sozialgesetzbuch VI, § 2 Selbständig Tätige
- Merkblatt zur Handwerkerpflichtversicherung (SGB VI), Stand 01.01.2025
- Versicherungen
- Expertenforum: Betriebliche Versicherungen
Stand: Oktober 2026 · zuletzt geprüft am 17.10.2026 · BeautyNear Redaktion. Fehler gefunden? Schreib uns an info@beautynear.de.