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Handwerkskammer und Kosmetik: Was gilt seit 2025 – auch für Nagelstudios?

Kurz gesagt

Kosmetik ist in Deutschland ein zulassungsfreies Handwerk: Das Gewerk „Kosmetiker“ steht in Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung. Du brauchst keinen Meisterbrief, musst dich aber bei der Handwerkskammer melden und wirst in ihr Verzeichnis eingetragen (§§ 18, 19 HwO). Seit dem 9. April 2025 gehören laut Deutschem Handwerkskammertag in der Regel auch neue Nagelstudios dazu. Bestehende Nagelstudios bei der IHK werden nicht automatisch umgemeldet.

Kosmetik ist ein zulassungsfreies Handwerk

Die Handwerksordnung (HwO) unterscheidet drei Gruppen:

GruppeFundstelleMeisterpflicht
zulassungspflichtige HandwerkeAnlage Aja
zulassungsfreie HandwerkeAnlage B Abschnitt 1nein
handwerksähnliche GewerbeAnlage B Abschnitt 2nein

Das Gewerk „Kosmetiker“ steht in Anlage B Abschnitt 1. Du darfst ein Kosmetikstudio also ohne Meisterbrief und ohne Gesellenbrief eröffnen. Eine Meisterprüfung gibt es trotzdem. Laut Deutscher Handwerks Zeitung ist sie ein freiwilliges Qualitätssiegel und keine Voraussetzung für die Selbstständigkeit.

„Zulassungsfrei“ heißt aber nicht „ohne Kammer“. Nach § 18 Abs. 1 HwO musst du den Beginn deines Betriebs der Handwerkskammer anzeigen, und zwar ohne schuldhaftes Zögern. Zuständig ist die Kammer, in deren Bezirk dein Studio liegt. Die Kammer trägt dich dann in ihr Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe ein (§ 19 HwO).

Damit wirst du Mitglied der Handwerkskammer. Das bringt Beiträge, aber auch Leistungen: Viele Kammern bieten Gründungsberatung, Rechtsauskünfte und Weiterbildungen an. Frag bei deiner Kammer nach, was sie konkret anbietet.

So läuft die Eintragung ab

In der Praxis läuft es meist so:

  1. Du meldest dein Gewerbe beim Gewerbeamt an. Wie das geht, steht im Artikel Gewerbe anmelden als Kosmetikerin.
  2. Das Gewerbeamt übermittelt deine Daten an die Handwerkskammer. Das sieht § 14 Abs. 8 der Gewerbeordnung vor.
  3. Die Kammer meldet sich bei dir oder du stellst den Antrag selbst. Frag deine Kammer, ob das auch online geht.
  4. Die Kammer prüft, ob deine Tätigkeit zum Gewerk „Kosmetiker“ passt, und trägt dich ein.
  5. Du erhältst eine Gewerbekarte als Nachweis.

Warte nicht, bis die Kammer sich meldet. Die Anzeigepflicht nach § 18 HwO liegt bei dir.

Was kostet die Eintragung?

Jede Kammer hat ihre eigene Gebührenordnung. Ein Beispiel: Die Handwerkskammer Freiburg nimmt laut Gebührenverzeichnis vom 23.07.2025 175 € für die Eintragung in das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke einschließlich Gewerbekarte. Spätere Änderungen der Eintragung kosten dort 30 €. Bei deiner Kammer können die Beträge anders sein.

Was sich seit April 2025 für Nagelstudios geändert hat

Lange galten Nagelstudios nicht als Handwerk. Gerichte stuften Maniküre und Nageldesign als „minderhandwerklich“ ein. Die Betriebe waren deshalb Mitglied der Industrie- und Handelskammer (IHK), nicht der Handwerkskammer.

Das hat sich geändert. Laut Merkblatt des Deutschen Handwerkskammertags (DHKT) vom Oktober 2025 gilt seit dem 9. April 2025 ein geänderter § 18 Abs. 2 HwO. Für zulassungsfreie Handwerke ist § 1 Abs. 2 HwO nicht mehr anzuwenden. Entscheidend ist nur noch, ob die Tätigkeit in Anlage B aufgeführt ist. Ob sie „wesentlich“ oder „minderhandwerklich“ ist, spielt keine Rolle mehr.

Die Folgen laut DHKT:

  • Nagelstudios, Nageldesign, Maniküre und Make-up-Artists gehören in der Regel zum zulassungsfreien Handwerk „Kosmetiker“.
  • Neue Betriebe melden sich deshalb typischerweise bei der Handwerkskammer und werden dort eingetragen.
  • Maßgeblich ist die Haupttätigkeit. Für Nagelstudios entspricht sie laut DHKT in aller Regel dem Kosmetikerhandwerk.

Du willst ein Nagelstudio gründen? Dann lies auch Nagelstudio eröffnen.

Bestehende Nagelstudios: kein automatischer Wechsel

Du hast dein Nagelstudio schon vor dem 9. April 2025 eröffnet und bist IHK-Mitglied? Dann musst du laut DHKT erst einmal nichts tun.

Die Umstellung betrifft nach dem Merkblatt nur:

  • neue Betriebe,
  • Bestandsbetriebe, die ihr Gewerbe ummelden,
  • Bestandsbetriebe, die ausdrücklich in die Handwerkskammer wechseln wollen.

Bestehende IHK-Mitglieder werden nicht automatisch umgemeldet. Solange du dein Gewerbe nicht ummeldest, besteht laut DHKT kein unmittelbarer Handlungsbedarf.

Aufpassen solltest du bei Änderungen. Ziehst du um oder erweiterst du dein Angebot, meldest du das Gewerbe um. Dann kann die Zuständigkeit wechseln. Der DHKT empfiehlt, sich in Zweifelsfällen früh bei Handwerkskammer oder IHK beraten zu lassen.

Kammerbeitrag: Was zahlst du als Gründerin?

Als Mitglied zahlst du einen Kammerbeitrag. Er besteht aus einem Grundbeitrag und einem Zusatzbeitrag, der sich am Gewerbeertrag oder Gewinn orientiert. Die Höhe legt jede Handwerkskammer selbst fest.

Für Gründerinnen gibt es eine gesetzliche Entlastung in § 113 Abs. 2 HwO. Sie gilt für natürliche Personen, die erstmalig ein Gewerbe angemeldet haben. Voraussetzung: Dein Gewerbeertrag oder Gewinn liegt bei höchstens 25.000 €.

JahrGrundbeitragZusatzbeitrag
Jahr der Anmeldungbefreitbefreit
2. und 3. Jahrhalber Beitragbefreit
4. Jahrvoller Beitragbefreit
ab dem 5. Jahrvoller Beitragvoller Beitrag

Hattest du früher schon einmal ein Gewerbe angemeldet? Dann greift die Befreiung in der Regel nicht. Auch eine GmbH oder UG ist keine natürliche Person.

Den Kammerbeitrag solltest du in deine laufenden Kosten einplanen. Für die Gesamtrechnung hilft dir der Gründungskosten-Rechner.

Lash, Brows, Make-up: Wohin gehörst du?

Für Make-up-Artists ist die Lage laut DHKT-Merkblatt klar: Sie gehören in der Regel zum Gewerk „Kosmetiker“, wenn ihre Tätigkeit dem Berufsbild zugeordnet werden kann.

Für Wimpern- und Augenbrauenstudios haben wir keine ausdrückliche Aussage einer Kammer oder des DHKT gefunden. Naheliegend ist die Zuordnung zum Kosmetikerhandwerk. Verbindlich entscheidet das aber deine Handwerkskammer.

Unser Rat: Ruf vor der Gewerbeanmeldung bei deiner Handwerkskammer an. Beschreib genau, was du anbietest, etwa Wimpernverlängerung, Lifting und Brow Lamination. Lass dir die Einordnung bestätigen. So vermeidest du später eine Ummeldung.

Mehr zur Gründung eines Wimpern- oder Brow-Studios steht im Artikel Lash- und Brow-Studio eröffnen.

Kommt die Meisterpflicht für Kosmetik?

Stand Oktober 2026: Nein, bisher nicht. Es gibt aber eine Debatte.

Laut Deutscher Handwerks Zeitung (Juni 2026) fordert der Bundesberufsverband der Kosmetikerinnen (BBVKD) eine Meisterpflicht. Bayerns Wirtschaftsminister hat das Anliegen im Mai 2026 beim Bundeswirtschaftsministerium unterstützt. Mehrere Landesverbände haben die Initiative aufgegriffen.

Eine Meisterpflicht würde bedeuten: Das Gewerk „Kosmetiker“ wandert von Anlage B in Anlage A. Darüber entscheidet der Bund. Ein Gesetzentwurf dazu ist uns nicht bekannt.

Für dich heißt das: Heute gründest du ohne Meisterbrief. Ob und wie Bestandsbetriebe bei einer Änderung geschützt wären, ist offen. Behalte das Thema im Blick, wenn du langfristig planst. Den Gesamtüberblick findest du im Artikel Kosmetikstudio eröffnen.

Häufige Fragen

Muss ich als Kosmetikerin in die Handwerkskammer?

In der Regel ja. „Kosmetiker“ ist ein zulassungsfreies Handwerk nach Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung. Du musst den Start der Handwerkskammer anzeigen (§ 18 HwO) und wirst in ihr Verzeichnis eingetragen (§ 19 HwO).

Brauche ich für ein Kosmetikstudio einen Meisterbrief?

Nein. Für zulassungsfreie Handwerke gibt es keine Meisterpflicht. Die Meisterprüfung im Kosmetikerhandwerk ist ein freiwilliges Qualitätssiegel. Berufsverbände fordern zwar eine Meisterpflicht, beschlossen ist sie Stand Oktober 2026 nicht.

Gehören Nagelstudios zur Handwerkskammer oder zur IHK?

Seit dem 9. April 2025 gehören neue Nagelstudios laut Deutschem Handwerkskammertag in der Regel zum Gewerk „Kosmetiker“ und damit zur Handwerkskammer. Bestehende Nagelstudios, die IHK-Mitglied sind, werden nicht automatisch umgemeldet. Bei einer Ummeldung kann die Zuständigkeit wechseln.

Was kostet die Handwerkskammer für Kosmetikerinnen?

Es fällt eine einmalige Eintragungsgebühr an, bei der Handwerkskammer Freiburg zum Beispiel 175 €. Dazu kommt der jährliche Kammerbeitrag, den jede Kammer selbst festlegt. Gründerinnen sind nach § 113 HwO im ersten Jahr vom Beitrag befreit, wenn Gewerbeertrag oder Gewinn höchstens 25.000 € betragen.

Gehören Wimpernstudios zur Handwerkskammer?

Eine ausdrückliche Aussage dazu haben wir bei Kammern und DHKT nicht gefunden. Naheliegend ist die Zuordnung zum Kosmetikerhandwerk, verbindlich entscheidet aber deine Handwerkskammer. Lass dir die Einordnung vor der Gewerbeanmeldung bestätigen.

Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall frag bei deiner Handwerkskammer, deiner IHK, deinem Gewerbeamt oder einer Anwältin nach.

Quellen

  1. Gesetz zur Ordnung des Handwerks, Anlage BBundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · abgerufen am 17.10.2026
  2. Gesetz zur Ordnung des Handwerks, § 18Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · abgerufen am 17.10.2026
  3. Gesetz zur Ordnung des Handwerks, § 19Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · abgerufen am 17.10.2026
  4. Gesetz zur Ordnung des Handwerks, § 113 (Beiträge)Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · abgerufen am 17.10.2026
  5. Merkblatt: Die neue Rechtslage nach § 18 Abs. 2 HwO – Auswirkungen auf Make-Up-Artist und Nagelstudios (Oktober 2025)Deutscher Handwerkskammertag (DHKT), bereitgestellt von der Handwerkskammer Dortmund · abgerufen am 17.10.2026
  6. Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer Freiburg (ab 23.07.2025)Handwerkskammer Freiburg · abgerufen am 17.10.2026
  7. Kosmetikerinnen fordern MeisterpflichtDeutsche Handwerks Zeitung (Fachmedium) · abgerufen am 17.10.2026

Stand: Oktober 2026 · zuletzt geprüft am 17.10.2026 · BeautyNear Redaktion. Fehler gefunden? Schreib uns an info@beautynear.de.

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