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Gewerbe anmelden als Kosmetikerin: So geht's
Kurz gesagt
Als Kosmetikerin meldest du dein Gewerbe beim Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde an, und zwar gleichzeitig mit dem Start (§ 14 Gewerbeordnung). Das geht in vielen Städten online und kostet je nach Gemeinde zum Beispiel 15 bis 26 €. Das Gewerbeamt leitet deine Daten unter anderem an Handwerkskammer, Finanzamt und Berufsgenossenschaft weiter. Trotzdem musst du selbst den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abgeben und dich bei der BGW anmelden.
Wer muss ein Gewerbe anmelden?
Wer selbstständig und auf Dauer kosmetische Leistungen gegen Geld anbietet, betreibt in aller Regel ein Gewerbe. Kosmetik ist kein freier Beruf, sondern ein Handwerk: Das Gewerk „Kosmetiker“ steht in Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung.
Das gilt unabhängig davon, wo du arbeitest:
- im eigenen Studio,
- im Home-Studio,
- mobil bei deinen Kundinnen,
- als Mieterin eines Stuhls oder Raums in einem anderen Studio.
Auch ein kleines Nebengewerbe musst du anmelden. Bist du dir unsicher, ob deine Tätigkeit ein Gewerbe ist? Dann frag bei deinem Gewerbeamt nach, bevor du startest.
Die Pflicht steht in § 14 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO). Wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes beginnt, muss das der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Dasselbe gilt, wenn du umziehst, deine Tätigkeit wesentlich erweiterst oder aufhörst.
Wo und wie meldest du an?
Zuständig ist das Gewerbeamt (oft „Gewerbemeldestelle“) der Gemeinde, in der dein Studio liegt. Arbeitest du nur mobil, frag bei deiner Wohnortgemeinde nach, welches Amt zuständig ist.
Du hast meist drei Wege:
- Online: Viele Städte bieten die Gewerbeanzeige digital an. In Berlin brauchst du dafür ein BundID-Konto. In Köln läuft sie über das Wirtschafts-Service-Portal NRW. Dort gibt es den Gewerbeschein sofort als PDF.
- Persönlich: am Schalter der Gewerbemeldestelle, je nach Stadt mit oder ohne Termin.
- Schriftlich: mit dem amtlichen Formular per Post.
Ein Hinweis zum Timing: „Gleichzeitig“ heißt, dass du nicht erst nach der ersten Kundin anmelden solltest. Die Stadt Köln nennt die Folgen einer späten Anmeldung: Ab vier Wochen Verspätung kann ein Verwarngeld anfallen, ab sechs Monaten ein Bußgeldverfahren.
Vorsicht bei Websites, die dir die Anmeldung gegen Gebühr „abnehmen“. Die Stadt Köln warnt ausdrücklich vor solchen Formulardiensten. Die amtliche Gebühr zahlst du dort trotzdem extra.
Welche Unterlagen brauchst du, was kostet es?
Für ein Einzelunternehmen reicht meist wenig. Berlin nennt zum Beispiel:
- das ausgefüllte Formular oder die Online-Anzeige,
- einen amtlichen Lichtbildausweis, etwa den Personalausweis (entfällt bei elektronischer Anzeige),
- bei Staatsangehörigen außerhalb der EU zusätzlich den Aufenthaltstitel.
Bei einer GmbH oder UG kommen weitere Unterlagen dazu, etwa der Handelsregisterauszug. Die genaue Liste steht auf der Seite deines Gewerbeamts.
Die Gebühr legt jede Gemeinde selbst fest. Zwei Beispiele, Stand Oktober 2026:
| Stadt | Anmeldung natürliche Person |
|---|---|
| Köln | 26 € |
| Berlin | 26 €, online 15 € |
In anderen Städten kann der Betrag abweichen. Schau auf die Seite deines Gewerbeamts. Die Abmeldung ist in Köln gebührenfrei.
Wichtig: Die Gewerbeanmeldung ist nur der erste Posten. Die Eintragung bei der Handwerkskammer kostet extra. Bei der Handwerkskammer Freiburg sind es zum Beispiel 175 €. Mehr dazu im Artikel Handwerkskammer und Kosmetik. Deine gesamten Startkosten überschlägst du mit dem Gründungskosten-Rechner.
Die Tätigkeitsbeschreibung: konkret statt vage
Im Formular beschreibst du, was du anbietest. Diese Angabe ist wichtiger, als sie aussieht. Nach ihr richtet sich unter anderem, welche Kammer zuständig ist.
Seit dem 9. April 2025 kommt es laut Merkblatt des Deutschen Handwerkskammertags (DHKT) darauf an, ob deine Haupttätigkeit einem Handwerk aus Anlage B der Handwerksordnung entspricht. Für Kosmetik ist das das Gewerk „Kosmetiker“. Auch Nagelstudios und Make-up gehören laut DHKT in der Regel dazu.
So formulierst du gut:
- Konkret: „Kosmetikstudio: Gesichtsbehandlungen, Maniküre, Pediküre, Wimpern- und Augenbrauenbehandlungen“.
- Vollständig: Nimm alles auf, was du regelmäßig anbieten willst. Verkaufst du Pflegeprodukte, nenne auch den Handel.
- Ehrlich: Keine Leistungen, die du rechtlich nicht anbieten darfst, etwa Heilkunde oder Laser ohne Fachkunde nach NiSV.
Erweiterst du später dein Angebot deutlich? Dann ist eine Ummeldung nötig. Die kostet zum Beispiel in Köln ebenfalls eine Gebühr.
Was passiert nach der Anmeldung?
Das Gewerbeamt gibt deine Daten weiter. § 14 Abs. 8 GewO nennt unter anderem die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer, das Finanzamt und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung zur Weiterleitung an die Berufsgenossenschaft.
Verlass dich aber nicht darauf, dass sich alle von selbst melden. Einige Pflichten liegen bei dir:
| Stelle | Was du tust | Frist |
|---|---|---|
| Finanzamt | Fragebogen zur steuerlichen Erfassung in ELSTER | innerhalb eines Monats (§ 138 AO) |
| Handwerkskammer | Eintragung ins Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke | ohne schuldhaftes Zögern (§ 18 HwO) |
| Berufsgenossenschaft (BGW) | Unternehmen anmelden | binnen einer Woche |
| Krankenkasse | Selbstständigkeit melden | so früh wie möglich |
| Gesundheitsamt | Anzeige nach Landes-Hygieneverordnung, z. B. in NRW | vor bzw. mit dem Start |
Im Fragebogen fürs Finanzamt entscheidest du auch über die Kleinunternehmerregelung. Lies dazu Kleinunternehmerregelung.
IHK oder Handwerkskammer? Für Kosmetik ist in der Regel die Handwerkskammer zuständig. Die IHK kommt eher ins Spiel, wenn dein Schwerpunkt im Handel liegt. Nagelstudios, die schon vor dem 9. April 2025 bei der IHK waren, werden laut DHKT nicht automatisch umgemeldet. Im Zweifel beraten dich beide Kammern.
Nebengewerbe neben der Anstellung
Viele Kosmetikerinnen starten neben einem Job. Das ist möglich. Die Anmeldung läuft genauso wie beim Vollerwerb.
Drei Dinge solltest du zusätzlich klären:
- Arbeitsvertrag prüfen. Laut Existenzgründungsportal des Bundeswirtschaftsministeriums kann dort stehen, dass du eine bezahlte Nebentätigkeit anzeigen oder genehmigen lassen musst. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn keine berechtigten Interessen deiner Arbeitgeberin entgegenstehen. Ein solches Interesse kann etwa bei Konkurrenz bestehen. Arbeitest du also angestellt in einem Kosmetikstudio, sprich das Thema offen an.
- Krankenkasse informieren. Laut demselben Portal musst du die selbstständige Nebentätigkeit deiner gesetzlichen Krankenkasse melden. Sie prüft, ob es wirklich ein Nebenerwerb ist.
- Kammer und BGW. Auch im Nebenerwerb meldest du dich bei Handwerkskammer und Berufsgenossenschaft. Welche Kammer zuständig ist, klärt deine Handwerkskammer im Einzelfall.
Willst du zu Hause arbeiten? Dann lies auch Kosmetikstudio zu Hause. Den kompletten Gründungsweg findest du im Überblick Kosmetikstudio eröffnen.
Häufige Fragen
Wie viel kostet es, ein Gewerbe als Kosmetikerin anzumelden?
Die Gebühr legt deine Gemeinde fest. In Köln kostet die Anmeldung für natürliche Personen 26 €, in Berlin 26 € am Schalter und 15 € online. Dazu kommt die Eintragung bei der Handwerkskammer, die ebenfalls eine Gebühr kostet.
Kann ich mein Gewerbe online anmelden?
In vielen Städten ja. Berlin nutzt dafür das BundID-Konto, Köln das Wirtschafts-Service-Portal NRW. Meide private Formulardienste, die zusätzlich Geld verlangen – die amtliche Gebühr fällt dort trotzdem an.
Muss ich als Kosmetikerin zur Handwerkskammer oder zur IHK?
In der Regel zur Handwerkskammer, weil „Kosmetiker“ ein zulassungsfreies Handwerk nach Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung ist. Maßgeblich ist deine Haupttätigkeit. Liegt dein Schwerpunkt im Handel, kann die IHK zuständig sein.
Brauche ich für die Gewerbeanmeldung einen Nachweis über meine Ausbildung?
Für ein zulassungsfreies Handwerk wie Kosmetik brauchst du keinen Meisterbrief und keinen Befähigungsnachweis. Das Gewerbeamt fragt in der Regel nur Ausweis und Formular ab. Für Versicherungen und deine Kundinnen sind Zertifikate und Schulungen trotzdem wichtig.
Muss ich ein Nebengewerbe bei meiner Arbeitgeberin melden?
Das hängt von deinem Arbeitsvertrag ab. Oft musst du bezahlte Nebentätigkeiten anzeigen oder genehmigen lassen. Die Genehmigung darf in der Regel nur verweigert werden, wenn berechtigte Interessen entgegenstehen, etwa Konkurrenz.
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall frag bei deiner Handwerkskammer, deiner IHK, deinem Gewerbeamt oder einer Anwältin nach.
Quellen
- Gewerbeordnung, § 14 Anzeigepflicht
- Ab- und Ummeldung eines Gewerbebetriebes
- Gewerbe anmelden
- Merkblatt: Die neue Rechtslage nach § 18 Abs. 2 HwO – Auswirkungen auf Make-Up-Artist und Nagelstudios (Oktober 2025)
- Abgabenordnung, § 138 Anzeigen über die Erwerbstätigkeit
- Mitglied werden
- Nebenberufliche Selbständigkeit: Zustimmung des Arbeitgebers? Anmeldung?
Stand: Oktober 2026 · zuletzt geprüft am 17.10.2026 · BeautyNear Redaktion. Fehler gefunden? Schreib uns an info@beautynear.de.