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Lash- und Brow-Studio eröffnen: Was du wissen musst

Kurz gesagt

Für ein Lash- und Brow-Studio brauchst du keinen Meisterbrief und keine staatlich geregelte Ausbildung. Ob du zur Handwerkskammer gehörst, steht für reine Wimpern- und Brauenstudios nirgends ausdrücklich geregelt – kläre das vor der Gewerbeanmeldung mit deiner Kammer. Rechtlich wichtig sind außerdem die Hygieneregeln deines Bundeslands, die EU-Kosmetikverordnung für deine Produkte und eine saubere Anamnese. Der Kleber ist das größte Risiko: Augenärztinnen nennen allergische Reaktionen darauf als besonders häufige Komplikation.

Handwerkskammer oder IHK: Wohin gehört ein Lash-Studio?

Seit dem 9. April 2025 gilt ein geänderter § 18 Abs. 2 der Handwerksordnung. Laut Merkblatt des Deutschen Handwerkskammertags (DHKT, Oktober 2025) kommt es jetzt nur darauf an, ob deine Tätigkeit einem Beruf aus Anlage B der Handwerksordnung zugeordnet werden kann. Ob sie „minderhandwerklich" ist, spielt keine Rolle mehr.

Das Gewerk „Kosmetiker" steht in Anlage B Abschnitt 1 (Nr. 56). Es ist zulassungsfrei, eine Meisterpflicht gibt es nicht. Der DHKT nennt ausdrücklich Nagelstudios, Maniküre und Make-up-Artists als Betriebe, die künftig typischerweise zur Handwerkskammer gehören.

Wimpern und Brauen nennt das Merkblatt nicht. Auch die Ausbildungsverordnung für Kosmetikerinnen erwähnt sie nicht ausdrücklich. Dort steht aber „Dekorative Kosmetik" als Pflichtbaustein. Wie deine Kammer ein reines Lash- und Brow-Studio einordnet, kann deshalb regional unterschiedlich ausfallen.

So gehst du vor:

  1. Beschreibe deine Leistungen genau: Wimpernverlängerung, Lifting, Brauen färben, Lamination, Zupfen, Waxing.
  2. Frag bei deiner Handwerkskammer schriftlich nach, ob sie dich ins Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke einträgt.
  3. Melde dann dein Gewerbe an. Die Kammer bekommt die Meldung in der Regel automatisch.

Was die Eintragung kostet und welche Entlastungen es für Gründerinnen gibt, steht im Artikel Handwerkskammer für Kosmetikerinnen.

Schulung und Zertifikat: Was zählt wirklich?

Lash-Stylistin ist kein staatlich geregelter Ausbildungsberuf. Die einzige geregelte Ausbildung in dem Bereich ist die zur Kosmetikerin. Sie dauert laut Ausbildungsverordnung drei Jahre. Für ein Lash- und Brow-Studio ist sie keine Pflicht.

Die meisten Gründerinnen lernen das Handwerk in privaten Schulungen. Das Zertifikat einer Akademie ist ein Nachweis dieser Schule, kein staatlicher Abschluss. Es ist trotzdem wertvoll: für deine eigene Sicherheit, für Versicherungen und für Kundinnen, die nachfragen.

Worauf du bei einer Schulung achtest:

  • Praxis am Modell unter Aufsicht, nicht nur Theorie oder Video.
  • Hygiene und Aufbereitung von Pinzetten und Arbeitsplatz als eigener Teil.
  • Kleberkunde: Lagerung, Luftfeuchte, Aushärtung, Umgang mit Dämpfen.
  • Kontraindikationen: wann du eine Behandlung ablehnst oder verschiebst.
  • Entfernung von Extensions, auch bei einer Reaktion.

Frag vorher, ob die Schulung Brow-Leistungen wie Färben und Lamination mit abdeckt. Das sind eigene Techniken mit eigenen Produkten.

Kleber, Farben, Lifting-Lotionen: Was das Kosmetikrecht verlangt

Für kosmetische Mittel gilt in der EU die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009. Ein kosmetisches Mittel kommt äußerlich mit Haut oder Haaren in Kontakt und dient vor allem dazu, das Aussehen zu verändern, zu pflegen oder zu schützen (Art. 2). Es muss bei normaler oder vorhersehbarer Verwendung sicher sein (Art. 3).

Nach Art. 19 muss auf der Verpackung unter anderem stehen:

AngabeWofür du sie brauchst
Name und Anschrift der verantwortlichen PersonAnsprechpartnerin bei Problemen, Herkunft in der EU
Liste der Bestandteile („Ingredients")Abgleich mit bekannten Allergien deiner Kundin
ChargennummerNachverfolgung bei einer Reaktion
Mindesthaltbarkeit oder Haltbarkeit nach dem ÖffnenKein Einsatz abgelaufener Produkte
VorsichtsmaßnahmenWarnhinweise für den Augenbereich

Für Lifting-Lotionen, Brauenfarben und Pflegeprodukte ist die Einordnung als Kosmetik meist klar. Beim Wimpernkleber ist sie es nicht. Die Arbeitsgruppe Kosmetische Mittel der Lebensmittelchemischen Gesellschaft hat einen Kleber aus einem Wimpern-Lifting-Set als Bedarfsgegenstand eingestuft, nicht als Kosmetik. Die Begründung: Sein Hauptzweck ist das Kleben, nicht die Verschönerung.

Für dich heißt das: Kauf Kleber und Produkte nur bei Anbieterinnen, die eine verantwortliche Person in der EU, eine vollständige Inhaltsliste und ein Sicherheitsdatenblatt nennen. Notiere dir die Chargennummer jedes Klebers, den du anbrichst.

Allergien gegen Kleber: Risiko für Kundin und dich

Wimpernkleber enthalten in der Regel Cyanacrylate, also Sekundenkleber, und weitere Acrylate. Laut Stiftung Warentest (Juli 2025) warnt die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft vor Folgen von Wimpernverlängerungen. Die Spanne reicht von allergischen Reaktionen über Entzündungen bis zu chronischen Augenproblemen. Allergische Reaktionen auf den Kleber seien besonders häufig.

Genannt werden außerdem:

  • Entzündungen von Lidrand oder Bindehaut,
  • selten schmerzhafte Entzündungen oder Verletzungen der Hornhaut,
  • Verlust eigener Wimpern durch Schäden am Haarschaft.

Bei anhaltender Rötung über einige Tage, Schmerzen oder Sehstörungen sollte die Kundin laut den Augenärztinnen umgehend zur Augenärztin. Sag ihr das bei jeder Neumodellage. Schreib es auch auf deine Pflegehinweise.

Auch du bist betroffen. Das Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung nennt Arbeiten mit künstlichen Wimpern ausdrücklich als Quelle für berufliche Acrylat-Belastung. Acrylate können Berufsasthma auslösen.

Was hilft:

  • gute Lüftung am Arbeitsplatz und Kleber nicht offen stehen lassen,
  • Handschuhe beim Umgang mit Kleber,
  • Kleber nur in kleinen Mengen auf die Ablage geben,
  • die Kundin hält die Augen während der Behandlung geschlossen.

Hygiene im Augenbereich

Die Hygieneregeln kommen vom Land. Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz. In Nordrhein-Westfalen gilt etwa die Hygiene-Verordnung NRW, und sie nennt Tätigkeiten in der Kosmetik ausdrücklich. Danach musst du unter anderem:

  • die Aufnahme deiner Tätigkeit beim Gesundheitsamt anzeigen,
  • einen schriftlichen Hygieneplan für deinen Betrieb erstellen,
  • Instrumente, bei denen eine Verletzung von Haut oder Schleimhaut möglich ist, nach jedem Gebrauch reinigen und desinfizieren,
  • Desinfektionsmittel mit nachgewiesener Wirksamkeit verwenden, wie sie etwa der Verband für Angewandte Hygiene (VAH) prüfen lässt,
  • Arbeitsflächen spätestens am Ende des Arbeitstages reinigen und desinfizieren.

Für Lash-Studios heißt das vor allem: Pinzetten nach jeder Kundin aufbereiten, Einmalbürstchen und Unterlagen nur einmal verwenden, eigene Liege-Auflage je Kundin.

In anderen Bundesländern gelten eigene Regeln. Frag deshalb vor dem Start bei deinem Gesundheitsamt nach. Den kompletten Überblick findest du im Artikel Hygiene im Kosmetikstudio.

Anamnese und Einwilligung vor der ersten Behandlung

Vor jeder Neumodellage gehört ein kurzes Gespräch dazu. Frag nach:

  • bekannten Allergien, besonders gegen Kleber, Pflaster, Acrylate oder Haarfarbe,
  • früheren Reaktionen auf Wimpern- oder Brauenbehandlungen,
  • akuten Entzündungen am Auge oder Lidrand,
  • geplanten Augen-Operationen,
  • Kontaktlinsen.

Wenn etwas auffällt, verschiebst du die Behandlung oder lehnst sie ab. Bei Unsicherheit verweist du an die Augenärztin oder Hautärztin.

Die Antworten sind Gesundheitsdaten. Sie sind nach Art. 9 DSGVO besonders geschützt. Du darfst sie in der Regel nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Kundin für einen festgelegten Zweck verarbeiten. Lass dir den Anamnesebogen deshalb unterschreiben und bewahre ihn verschlossen auf.

Ausstattung: Was du zum Start brauchst

Ein Lash- und Brow-Studio braucht wenig Fläche, aber gute Bedingungen. Die Hygiene-Verordnung NRW verlangt zum Beispiel einen Arbeitsbereich, dessen Oberflächen leicht zu reinigen und zu desinfizieren sind.

Checkliste für den Start:

  • Behandlungsliege mit abwaschbarem Bezug,
  • verstellbarer Arbeitsstuhl für dich,
  • Lupenleuchte oder Ringlicht,
  • Pinzetten in ausreichender Zahl für den Wechsel zwischen Kundinnen,
  • Hygrometer, weil Kleber auf Luftfeuchte reagiert,
  • Händedesinfektion am Arbeitsplatz, Flächen- und Instrumentendesinfektion,
  • Einmalmaterial: Bürstchen, Augenpads, Klebeband, Handschuhe,
  • abschließbarer Schrank für Kleber und Anamnesebögen,
  • Lüftung oder Absaugung.

Plane die Kosten mit dem Gründungskosten-Rechner. Welche Versicherungen dazugehören, steht im Artikel Versicherungen für dein Kosmetikstudio.

Refill-Rhythmus und Terminplanung

Extensions halten nur so lange wie die Naturwimper, an der sie sitzen. Deshalb kommen Stammkundinnen regelmäßig zum Auffüllen. Wie oft, hängt vom eigenen Wimpernzyklus der Kundin, von ihrer Pflege und von deiner Technik ab. Allgemeingültige Zahlen aus amtlichen Quellen gibt es dafür nicht.

So planst du sinnvoll:

  • Neumodellage und Refill getrennt in die Preisliste nehmen, mit eigener Dauer.
  • Grenze festlegen: Ab wie vielen fehlenden Extensions oder ab welchem Abstand gilt ein Refill als Neumodellage?
  • Folgetermin direkt vergeben, solange die Kundin noch bei dir ist.
  • Pufferzeit für Nacharbeiten und Hygiene zwischen zwei Kundinnen einplanen.
  • Stornofrist und Ausfallgebühr vorher klar vereinbaren, siehe No-Shows vermeiden.

Ein Online-Kalender hilft, wenn viele Termine in festem Rhythmus wiederkehren. Bei BeautyNear bekommt die Kundin zum Beispiel eine Terminerinnerung per E-Mail mit Absage-Link. Was ein Refill kosten muss, damit er sich trägt, rechnest du mit dem Stundensatz-Rechner aus.

Häufige Fragen

Brauche ich eine Ausbildung, um Wimpernverlängerung anzubieten?

Eine staatlich vorgeschriebene Ausbildung gibt es dafür nicht. Lash-Stylistin ist kein geregelter Ausbildungsberuf, und für das Gewerk „Kosmetiker“ gilt keine Meisterpflicht. Eine fundierte Schulung mit Praxis am Modell ist trotzdem dringend zu empfehlen, schon wegen der Risiken am Auge.

Muss sich ein Lash-Studio bei der Handwerkskammer eintragen?

Seit April 2025 kommt es darauf an, ob deine Tätigkeit dem Gewerk „Kosmetiker“ zugeordnet werden kann. Für Nagelstudios und Make-up-Artists bejaht der Deutsche Handwerkskammertag das in der Regel, Wimpern und Brauen nennt er nicht ausdrücklich. Frag vor der Gewerbeanmeldung bei deiner Handwerkskammer nach.

Ist Wimpernkleber ein Kosmetikprodukt?

Das ist rechtlich nicht eindeutig. Fachleute der Lebensmittelchemischen Gesellschaft haben einen Kleber aus einem Lifting-Set als Bedarfsgegenstand eingestuft, weil sein Hauptzweck das Kleben ist. Achte deshalb beim Einkauf selbst auf eine vollständige Inhaltsliste, eine verantwortliche Person in der EU und ein Sicherheitsdatenblatt.

Was mache ich, wenn eine Kundin auf den Kleber reagiert?

Bei Rötung, Schwellung, Juckreiz oder Schmerzen am Auge entfernst du die Extensions fachgerecht oder verweist an eine Augenärztin. Laut Augenärztinnen sollte die Kundin bei anhaltender Rötung über einige Tage, Schmerzen oder Sehstörungen umgehend ärztlich abklären lassen. Notiere den Vorfall und die Chargennummer des Klebers.

Muss ich mein Lash-Studio beim Gesundheitsamt anmelden?

Das hängt vom Bundesland ab. In Nordrhein-Westfalen schreibt die Hygiene-Verordnung eine Anzeige der Tätigkeit beim Gesundheitsamt vor. In anderen Ländern gelten eigene Regeln, deshalb fragst du vor dem Start bei deinem Gesundheitsamt nach.

Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall frag bei deiner Handwerkskammer, deiner IHK, deinem Gewerbeamt oder einer Anwältin nach.

Quellen

  1. Merkblatt: Die neue Rechtslage nach § 18 Abs. 2 HwO – Auswirkungen auf Make-Up-Artist und Nagelstudios (Oktober 2025)Deutscher Handwerkskammertag (DHKT), bereitgestellt von der Handwerkskammer Dortmund · abgerufen am 17.10.2026
  2. Handwerksordnung, Anlage BBundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · abgerufen am 17.10.2026
  3. Verordnung über die Berufsausbildung zum Kosmetiker/zur Kosmetikerin, §§ 2 und 4Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · abgerufen am 17.10.2026
  4. Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel (konsolidierte Fassung)Europäische Union (EUR-Lex) · abgerufen am 17.10.2026
  5. AG Kosmetische Mittel – Jahresbericht 2014Lebensmittelchemische Gesellschaft in der GDCh · abgerufen am 17.10.2026
  6. Riskante Kosmetikbehandlungen: Augenärzte warnen vor Kunst-Wimpern und Lidstrich-TattoosStiftung Warentest · abgerufen am 17.10.2026
  7. IPA-Journal 03/2023: Erforschung BerufsasthmaInstitut für Prävention und Arbeitsmedizin der DGUV (IPA) · abgerufen am 17.10.2026
  8. Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (Hygiene-Verordnung) NRW, Fassung gültig ab 15.05.2024Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen (recht.nrw.de) · abgerufen am 17.10.2026
  9. Art. 9 DSGVO – Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener DatenTextausgabe dsgvo-gesetz.de (Verordnung (EU) 2016/679) · abgerufen am 17.10.2026

Stand: Oktober 2026 · zuletzt geprüft am 17.10.2026 · BeautyNear Redaktion. Fehler gefunden? Schreib uns an info@beautynear.de.

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