Rechner fürs Studio
Kleinunternehmer-Check nach § 19 UStG
Seit 2025 gelten neue Umsatzgrenzen. Trag deinen Umsatz ein und sieh, ob du ohne Umsatzsteuer abrechnen kannst — dieses Jahr und voraussichtlich im nächsten.
Dein Ergebnis
Die Kleinunternehmerregelung ist für dich möglich.
Dein Vorjahr liegt bei höchstens 25.000 €, dein laufendes Jahr voraussichtlich auch. Nach heutiger Schätzung gilt das auch im nächsten Jahr.
- Grenze im laufenden Jahr
- 100.000 €
- Abstand bis zur Grenze
- 78.000,00 €
- Grenze fürs Vorjahr
- 25.000 €
- Fürs nächste Jahr: Abstand bis 25.000 €
- 3.000,00 €
So rechnet der Rechner
Als Kleinunternehmerin nach § 19 UStG stellst du deinen Kundinnen keine Umsatzsteuer in Rechnung und gibst in der Regel keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab. Dafür kannst du dir auch keine Vorsteuer aus deinen Einkäufen erstatten lassen. Seit dem 1. Januar 2025 gelten diese Grenzen:
- Vorjahr: Dein Gesamtumsatz war nicht höher als 25.000 €.
- Laufendes Jahr: Dein Gesamtumsatz ist nicht höher als 100.000 €. Überschreitest du die Grenze, fällst du ab genau diesem Umsatz heraus, nicht erst im nächsten Jahr.
- Gründungsjahr: Die Grenze liegt bei 25.000 € im laufenden Jahr. Hochgerechnet wird nicht.
Gesamtumsatz heißt alles: Es zählen die Einnahmen aus all deinen selbstständigen Tätigkeiten zusammen, also auch ein zweites Gewerbe, Schulungen oder ein Verkauf nebenbei — nicht nur das Studio (§ 19 Abs. 2 UStG). Verkäufe von Geräten, die du im Studio benutzt hast (Anlagevermögen), zählen nicht mit.
Du kannst auf die Regelung auch verzichten, etwa wenn du viel einkaufst und die Vorsteuer zurückhaben willst. Daran bist du dann mehrere Jahre gebunden. Ob sich das für dich lohnt, klärst du am besten mit deiner Steuerberaterin oder deinem Finanzamt.