Fürs Studio · Alltag

Preise im Kosmetikstudio kalkulieren: So rechnest du deinen Stundensatz

Kurz gesagt

Deinen Stundensatz rechnest du rückwärts: Lebenshaltung, Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge, Steuerrücklage und Betriebskosten ergeben deinen Zielumsatz für das Jahr. Den teilst du durch deine produktiven Stunden – also nur die Zeit, in der du wirklich an Kundinnen arbeitest. Der Preis einer Leistung ist dann Zeit mal Stundensatz plus Material. Bist du nicht Kleinunternehmerin, kommen 19 % Umsatzsteuer obendrauf, denn Verbraucherinnen nennst du immer den Endpreis (§ 3 PAngV).

Warum du deinen Preis rückwärts rechnest

Viele Gründerinnen schauen zuerst auf die Preise der anderen Studios. Das ist ein guter Abgleich. Als Grundlage taugt es nicht. Du kennst weder die Kosten noch die Auslastung der Kollegin.

Rechne deshalb von deinem Bedarf aus. Die Frage lautet: Wie viel muss dein Studio im Jahr einnehmen, damit du davon leben kannst? Und wie viele Stunden kannst du realistisch verkaufen?

Die Methode hat vier Schritte:

  1. Zielumsatz bestimmen: Was brauchst du privat, und was kostet der Betrieb?
  2. Produktive Stunden ermitteln: Wie viele Stunden arbeitest du tatsächlich an Kundinnen?
  3. Stundensatz ausrechnen: Zielumsatz geteilt durch produktive Stunden.
  4. Leistungspreis bilden: Zeit mal Stundensatz plus Material, bei Bedarf plus Umsatzsteuer.

Mit dem Stundensatz-Rechner kannst du die Schritte mit deinen eigenen Zahlen durchspielen.

Schritt 1: Welchen Umsatz braucht dein Studio im Jahr?

Dein Zielumsatz besteht aus zwei Teilen: deinem Unternehmerlohn und den Betriebskosten.

Dein Unternehmerlohn

Als Selbstständige bekommst du kein Gehalt. Alles, was eine Angestellte vom Arbeitgeber bekommt, musst du selbst erwirtschaften. Dazu gehören:

  • Lebenshaltung: Miete, Essen, Mobilität, Rücklagen für privat.
  • Kranken- und Pflegeversicherung: Die Beiträge trägst du allein. Die genaue Höhe nennt dir deine Krankenkasse.
  • Altersvorsorge: Ob für dich eine Rentenversicherungspflicht besteht, klärst du mit der Deutschen Rentenversicherung. Sorg auf jeden Fall vor.
  • Steuerrücklage: Auf deinen Gewinn zahlst du Einkommensteuer, unter Umständen auch Gewerbesteuer. Wie viel du zurücklegen solltest, besprichst du mit deiner Steuerberaterin.

Deine Betriebskosten

Hier zählen alle laufenden Kosten, die nicht an einer einzelnen Behandlung hängen:

  • Miete und Nebenkosten fürs Studio
  • Versicherungen (siehe Versicherungen fürs Kosmetikstudio)
  • Buchhaltung und Steuerberatung
  • Buchungssystem, Telefon, Internet, Website
  • Schulungen und Zertifikate
  • Werbung
  • Rücklage für Geräte, Liegen und Lampen

Verbrauchsmaterial wie Gel, Wimpern oder Wachs rechnest du nicht hier ein. Das schlägst du später direkt auf die einzelne Leistung auf. So bleibt dein Stundensatz sauber.

Schritt 2: Wie viele Stunden kannst du wirklich verkaufen?

Das ist der Schritt, bei dem die meisten zu optimistisch rechnen. Ein Jahr hat nicht 2.000 verkaufbare Stunden.

Zieh von allen Arbeitstagen ab:

  • Urlaub – plane ihn fest ein, sonst machst du keinen.
  • Feiertage – je nach Bundesland unterschiedlich viele.
  • Krankheit – auch du fällst mal aus.
  • Schulungen – neue Techniken kosten Zeit.

Von den übrigen Stunden geht noch ein großer Teil ab, in dem du kein Geld verdienst:

  • Verwaltung: Buchhaltung, Bestellungen, E-Mails, Terminplanung.
  • Marketing: Fotos, Instagram, Google-Profil pflegen.
  • Vor- und Nachbereitung: Desinfizieren, Aufräumen, Wäsche.
  • Leerlauf: Lücken im Kalender, kurzfristige Absagen.

Was übrig bleibt, sind deine produktiven Stunden. Gerade am Anfang ist dein Kalender selten voll. Rechne lieber mit einer vorsichtigen Auslastung und freu dich, wenn es mehr wird.

Rechenbeispiel: vom Jahresbedarf zum Stundensatz

Beispiel mit erfundenen, rein illustrativen Zahlen. Es zeigt nur den Rechenweg. Deine Zahlen sehen anders aus – setz deine eigenen ein.

Zielumsatz (netto, pro Jahr)

PostenMonatJahr
Lebenshaltung1.800 €21.600 €
Kranken- und Pflegeversicherung350 €4.200 €
Altersvorsorge300 €3.600 €
Rücklage Einkommensteuer–4.000 €
Unternehmerlohn gesamt33.400 €
Studiomiete inkl. Nebenkosten600 €7.200 €
Buchungssystem und Software40 €480 €
Versicherungen–600 €
Buchhaltung und Steuerberatung–1.200 €
Schulungen–800 €
Werbung–600 €
Rücklage Geräte–1.000 €
Strom, Telefon, Wäsche, Sonstiges100 €1.200 €
Betriebskosten gesamt13.080 €
Zielumsatz netto46.480 €

Produktive Stunden

SchrittTage bzw. Stunden
Werktage (52 Wochen × 5 Tage)260 Tage
minus Urlaub– 25 Tage
minus Feiertage– 10 Tage
minus Krankheit– 10 Tage
minus Schulungen– 5 Tage
= Arbeitstage210 Tage
× 8 Stunden Anwesenheit1.680 Stunden
minus 30 % Verwaltung, Marketing, Leerlauf– 504 Stunden
= produktive Stunden1.176 Stunden

Stundensatz

46.480 € geteilt durch 1.176 Stunden ergibt rund 39,52 € netto pro Stunde.

Mit 19 % Umsatzsteuer sind das rund 47,03 € brutto. Die 19 % sind der allgemeine Steuersatz nach § 12 Abs. 1 UStG.

Achte auf ein Detail: In diesem Beispiel liegt der Zielumsatz über 25.000 €. Damit wäre die Gründerin ab dem Folgejahr keine Kleinunternehmerin mehr. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.

Schritt 3: Vom Stundensatz zum Preis einer Leistung

Jetzt rechnest du jede Leistung einzeln. Die Formel:

Leistungspreis = Zeit × Stundensatz + Material

Wichtig ist die ganze Zeit. Dazu gehören Begrüßung, Beratung, Vorbereitung des Platzes und das Desinfizieren danach. Eine Behandlung von 60 Minuten blockiert deinen Kalender oft länger.

Beispiel mit erfundenen Zahlen, Stundensatz 39,52 € netto aus der Tabelle oben:

LeistungZeit inkl. Vor- und NachbereitungArbeitszeit nettoMaterialNettoBrutto mit 19 %
Maniküre mit Lack1 Stunde39,52 €3,00 €42,52 €50,60 €
Gel-Neumodellage1,5 Stunden59,28 €6,00 €65,28 €77,68 €
Lash-Set Neumodellage2,25 Stunden88,92 €9,00 €97,92 €116,52 €

Danach rundest du auf glatte, gut lesbare Beträge. Aus 77,68 € werden zum Beispiel 78 €.

Prüf am Ende den Markt: Liegen deine Preise weit über dem, was Studios in deiner Gegend verlangen? Dann schau zuerst auf deine Kosten und deine Zeiten. Liegen sie weit darunter, verschenkst du Geld.

Kleinunternehmerin oder Umsatzsteuer: Ist brutto gleich netto?

Ob du Umsatzsteuer aufschlagen musst, hängt von der Kleinunternehmerregelung ab (§ 19 UStG).

Seit 2025 gilt: Du bist Kleinunternehmerin, wenn dein Gesamtumsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betrug und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt. Gezählt wird netto. Wird die 100.000-€-Grenze im laufenden Jahr überschritten, ist die Regelung laut den Finanzämtern Baden-Württemberg ab diesem Zeitpunkt vorbei.

Für deine Kalkulation heißt das:

  • Als Kleinunternehmerin weist du keine Umsatzsteuer aus. Dein Netto-Preis ist auch dein Endpreis. Brutto gleich netto.
  • Mit Umsatzsteuer schlägst du 19 % auf deinen Netto-Preis auf. Die Steuer gehört nicht dir, du führst sie ans Finanzamt ab.

Kalkulier deshalb immer zuerst netto. Rechne dann durch, wo dein Umsatz im nächsten Jahr landet. Wächst du über die Grenze, steigen deine Endpreise auf einen Schlag um 19 % – oder dein Gewinn sinkt entsprechend. Plane den Übergang früh.

Alles Weitere steht im Ratgeber Kleinunternehmerregelung. Ob du unter den Grenzen bleibst, zeigt dir der Kleinunternehmer-Check.

Was die Preisangabenverordnung von deinem Preis verlangt

Deine Kalkulation darf netto sein. Was du Kundinnen zeigst, muss es nicht.

Nach § 3 Abs. 1 PAngV gibt jede Unternehmerin, die Verbraucherinnen Leistungen anbietet, die Gesamtpreise an. Gesamtpreis ist nach § 2 PAngV der Preis einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile. Auf deiner Preisliste, deiner Studio-Seite und bei Instagram steht also immer der Endpreis.

Außerdem verlangt § 12 PAngV ein Preisverzeichnis für deine wesentlichen Leistungen. Es hängt im Studio aus und, wenn du eins hast, auch im Schaufenster. Wie du es aufbaust, steht in Preisliste fürs Studio erstellen.

Verstöße gegen die Pflicht zur Gesamtpreisangabe können nach § 20 PAngV eine Ordnungswidrigkeit sein.

Wie du eine Preiserhöhung kommunizierst

Kosten steigen, deine Erfahrung wächst. Prüf deine Kalkulation deshalb mindestens einmal im Jahr. Eine Preiserhöhung ist normal. Wichtig ist, wie du sie ankündigst.

So gehst du vor:

  1. Neu rechnen: Setz die aktuellen Kosten in deine Kalkulation ein. Dann weißt du, welcher Preis nötig ist.
  2. Früh ankündigen: Gib deinen Stammkundinnen einige Wochen Vorlauf. Ein Aushang im Studio und ein kurzer Hinweis bei der Terminvereinbarung reichen oft.
  3. Kurz begründen: Ein Satz genügt, etwa gestiegene Material- und Mietkosten oder eine neue Schulung. Entschuldige dich nicht.
  4. Gebuchte Termine fair behandeln: Lass bereits vereinbarte Termine zum alten Preis laufen. Das vermeidet Streit.
  5. Überall gleichzeitig ändern: Preisliste im Studio, Studio-Seite, Buchungssystem, Google-Profil. Widersprüchliche Preise verunsichern.

Erhöh lieber regelmäßig in kleinen Schritten als selten in großen. Kleine Schritte sind für Stammkundinnen leichter nachzuvollziehen.

Häufige Fragen

Was ist ein realistischer Anteil produktiver Stunden?

Dafür gibt es keinen festen Wert. Er hängt davon ab, wie viel Verwaltung, Marketing und Leerlauf in deiner Woche stecken. Rechne mit deinem echten Kalender der letzten Monate. Am Anfang ist eine vorsichtige Annahme besser als eine optimistische.

Gehört das Material in den Stundensatz?

Besser nicht. Verbrauchsmaterial wie Gel, Wimpern oder Wachs schlägst du direkt auf die einzelne Leistung auf. So kannst du Leistungen mit viel Material und solche mit wenig Material fair unterscheiden. In den Stundensatz gehören nur die Kosten, die unabhängig von der einzelnen Behandlung anfallen.

Muss ich als Kleinunternehmerin trotzdem Endpreise angeben?

Ja. Die Pflicht zur Angabe des Gesamtpreises aus § 3 PAngV gilt für alle, die Verbraucherinnen Leistungen anbieten. Als Kleinunternehmerin enthält dein Gesamtpreis nur eben keine Umsatzsteuer. Dein Netto-Preis ist dann zugleich dein Endpreis.

Wie oft sollte ich meine Preise neu kalkulieren?

Mindestens einmal im Jahr und immer dann, wenn sich etwas Größeres ändert. Das kann eine Mieterhöhung sein, ein teureres Material oder der Wechsel von der Kleinunternehmerregelung zur Umsatzsteuer. Mit dem Stundensatz-Rechner geht das in wenigen Minuten.

Darf ich einfach die Preise der Konkurrenz übernehmen?

Du darfst deine Preise frei festlegen. Fremde Preise sagen aber nichts über deine eigenen Kosten und deine Auslastung. Nutze sie als Abgleich, nicht als Grundlage. Sonst arbeitest du womöglich jahrelang unter deinem nötigen Stundensatz.

Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Steuerberatung. Für deinen Einzelfall frag bei deinem Finanzamt oder einer Steuerberaterin nach.

Quellen

  1. Verordnung zur Regelung der Preisangaben (PAngV), § 3 Pflicht zur Angabe des GesamtpreisesBundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de · abgerufen am 17.10.2026
  2. PAngV, § 2 BegriffsbestimmungenBundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de · abgerufen am 17.10.2026
  3. PAngV, § 12 Preisangaben für LeistungenBundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de · abgerufen am 17.10.2026
  4. PAngV, § 20 OrdnungswidrigkeitenBundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de · abgerufen am 17.10.2026
  5. Umsatzsteuergesetz, § 19 Steuerbefreiung beim inländischen KleinunternehmerBundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de · abgerufen am 17.10.2026
  6. Umsatzsteuergesetz, § 12 SteuersätzeBundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de · abgerufen am 17.10.2026
  7. Was ist die sogenannte Kleinunternehmerregelung?Finanzämter Baden-Württemberg · abgerufen am 17.10.2026

Stand: Oktober 2026 · zuletzt geprüft am 17.10.2026 · BeautyNear Redaktion. Fehler gefunden? Schreib uns an info@beautynear.de.

Weiterlesen