Fürs Studio · Alltag
Preisliste fürs Studio erstellen: Pflichtangaben und Aufbau
Kurz gesagt
Bietest du Leistungen für Verbraucherinnen an, brauchst du nach § 12 PAngV ein Preisverzeichnis für deine wesentlichen Leistungen. Es hängt im Studio aus und, falls vorhanden, auch im Schaufenster. Jeder Preis ist ein Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer (§ 3 und § 2 PAngV). Klar aufgebaut ist die Liste, wenn sie nach Kategorien sortiert ist, die Dauer nennt und Zuschläge und Staffeln mit festen Beträgen zeigt.
Musst du eine Preisliste aushängen?
In der Regel ja. Die Pflicht steht in § 12 der Preisangabenverordnung (PAngV). Wer Verbraucherinnen Leistungen anbietet, muss danach ein Preisverzeichnis über die Preise seiner wesentlichen Leistungen aufstellen.
Das betrifft Kosmetik-, Nagel- und Lash-Studios genauso wie ein Home-Studio. Entscheidend ist, dass du Privatkundinnen bedienst.
Wo die Liste hin muss, regelt § 12 Abs. 2 PAngV:
- Im Geschäftslokal oder am sonstigen Ort, an dem du die Leistung anbietest.
- Zusätzlich im Schaufenster oder Schaukasten, wenn du eins hast.
- Ist ein Aushang wegen des Umfangs nicht zumutbar, darfst du das Verzeichnis zur Einsichtnahme bereithalten, etwa als Mappe am Empfang.
Ausnahmen nennt § 12 Abs. 4 PAngV, zum Beispiel für Leistungen, die üblicherweise nur nach schriftlichem Einzelangebot erbracht werden. Für ein Studio mit festen Leistungen greift das meist nicht.
Wichtig: Ein Verstoß gegen die Pflicht, ein umfangreiches Verzeichnis bereitzuhalten, kann nach § 20 PAngV eine Ordnungswidrigkeit sein. Das gilt auch für falsche oder fehlende Gesamtpreise.
Was ist ein Gesamtpreis – und was gilt als Kleinunternehmerin?
Nach § 3 Abs. 1 PAngV gibst du gegenüber Verbraucherinnen immer Gesamtpreise an. § 2 PAngV definiert das: der Preis einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile.
Für deine Liste heißt das:
- Mit Umsatzsteuer: Auf der Liste steht der Endpreis inklusive 19 %. Netto-Preise mit dem Zusatz „zzgl. MwSt." sind gegenüber Privatkundinnen falsch.
- Als Kleinunternehmerin: Du berechnest keine Umsatzsteuer (§ 19 UStG). Dein Preis ist dann schon der Gesamtpreis. Ein kurzer Satz wie „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet" schafft Klarheit.
Teilst du einen Preis in Bestandteile auf, etwa „Behandlung plus Material", musst du den Gesamtpreis nach § 3 Abs. 3 PAngV hervorheben. Am einfachsten nennst du gleich nur den Endpreis.
Grundsätzlich gilt nach § 1 Abs. 3 PAngV: Preisangaben müssen dem Angebot eindeutig zugeordnet, leicht erkennbar und deutlich lesbar sein. Eine Liste in winziger Schrift hinter der Kasse erfüllt das kaum.
Wie du zu deinen Preisen kommst, steht in Preise im Kosmetikstudio kalkulieren.
Sind „ab“-Preise und Stundensätze erlaubt?
Stundensätze
§ 12 Abs. 1 PAngV erlaubt ausdrücklich, statt fester Preise Stundensätze oder sonstige Verrechnungssätze anzugeben – soweit das üblich ist. Diese Sätze müssen alle Leistungselemente einschließlich der anteiligen Umsatzsteuer enthalten. Material darf eingerechnet werden.
Im Kosmetik-, Nagel- und Lash-Bereich sind feste Preise je Leistung üblicher. Ein Stundensatz kann aber für Sonderwünsche sinnvoll sein, etwa aufwendige Nail-Art.
„ab“-Preise
Bei „ab"-Preisen ist die Lage weniger eindeutig. Die PAngV verlangt Gesamtpreise. Ein reines „ab 45 €" sagt der Kundin nicht, was sie am Ende zahlt. Eine ausdrückliche Regel, wann ein „ab"-Preis bei Dienstleistungen genügt, haben wir in der Verordnung nicht gefunden.
Sicherer ist es deshalb, den Endpreis berechenbar zu machen:
- Varianten mit eigenem Preis: kurze, mittlere, lange Nägel jeweils mit festem Betrag.
- Grundpreis plus bezifferte Zuschläge: „Nail-Art je Nagel 3 €" statt „Design nach Aufwand".
- Staffeln: beim Auffüllen nach Wochen gestaffelt (siehe unten).
Wenn du trotzdem „ab"-Preise nutzen willst, frag bei deiner IHK oder Handwerkskammer nach.
So baust du deine Preisliste auf
Eine gute Preisliste beantwortet drei Fragen auf einen Blick: Was bekomme ich? Wie lange dauert es? Was kostet es?
Nach Kategorien sortieren
Gruppier deine Leistungen so, wie Kundinnen suchen:
- Gesicht und Kosmetik
- Hände und Füße
- Nägel (Neumodellage, Auffüllen, Ablösen)
- Wimpern und Brauen
- Haarentfernung
Dauer angeben
Die Dauer ist keine Pflichtangabe der PAngV. Sie hilft aber enorm. Die Kundin kann planen, und dein Kalender passt. Nenn die Behandlungszeit, nicht die Zeit inklusive Aufräumen.
Klare Bezeichnungen
Schreib „Gel-Neumodellage, Naturlänge" statt eines Fantasienamens. Fantasienamen darfst du ergänzen, aber nicht allein verwenden.
Ein Beispiel
Beispiel mit erfundenen Preisen – nur zur Veranschaulichung des Aufbaus:
| Leistung | Dauer | Preis |
|---|---|---|
| Nägel | ||
| Gel-Neumodellage, Naturlänge | ca. 90 Min. | 78 € |
| Gel-Neumodellage, Verlängerung | ca. 120 Min. | 92 € |
| Nail-Art, je Nagel | – | 3 € |
| Ablösen ohne Neumodellage | ca. 30 Min. | 20 € |
| Wimpern | ||
| Lash-Set Neumodellage, Classic | ca. 120 Min. | 117 € |
| Auffüllen bis 2 Wochen | ca. 60 Min. | 55 € |
| Auffüllen bis 3 Wochen | ca. 75 Min. | 65 € |
| ab der 4. Woche | – | gilt als Neumodellage |
Alle Preise sind Endpreise inkl. 19 % USt.
Auffüllen-Staffeln und Zusatzleistungen richtig angeben
Auffüllen und Refill
Beim Auffüllen hängt der Aufwand davon ab, wie lange die letzte Behandlung her ist. Eine Staffel nach Wochen macht das transparent. Leg fest, ab wann aus einem Refill eine Neumodellage wird. Schreib diese Grenze auf die Liste.
Gilt der Auffüll-Preis nur für Arbeiten aus deinem Studio? Dann schreib auch das dazu. Fremdarbeiten brauchen oft mehr Zeit.
Zusatzleistungen
Alles, was den Preis verändert, gehört mit Betrag auf die Liste:
- Verlängerung, Design, Steinchen
- Ablösen fremder Modellagen
- Zuschläge für besondere Materialien
- Augenbrauen färben zusätzlich zur Lamination
Eine Kundin sollte ihren Endpreis selbst ausrechnen können. Überraschungen an der Kasse kosten Vertrauen.
Ausfallgebühr und Stornofrist transparent machen
Eine Ausfallgebühr ist kein Preis für eine Leistung. Sie ist eine Vertragsbedingung. Damit sie gilt, muss sie wirksam vereinbart sein.
Meist steht sie in deinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die werden nach § 305 Abs. 2 BGB nur Vertragsbestandteil, wenn du bei Vertragsschluss ausdrücklich darauf hinweist, die Kundin sie zumutbar zur Kenntnis nehmen kann und sie einverstanden ist. Ein Aushang reicht nach dem Gesetz nur, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsschlusses unverhältnismäßig schwer wäre.
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen betont, dass auf mögliche Kosten bei der Terminbuchung ausdrücklich hingewiesen werden muss.
Praktisch heißt das:
- Stornofrist und Ausfallgebühr unter die Preisliste schreiben, gut lesbar.
- Denselben Hinweis bei der Online-Buchung vor der Bestätigung zeigen.
- Bei telefonischer Buchung kurz erwähnen.
Was bei der Höhe gilt und wie die Rechtslage aussieht, erklärt No-Shows im Studio.
Preisliste online und bei Preisänderungen
Online
Auch auf Website, Studio-Seite und Instagram gilt § 3 PAngV: Wer gegenüber Verbraucherinnen unter Angabe von Preisen wirbt, nennt Gesamtpreise.
Kommt der Vertrag online zustande, etwa über eine verbindliche Buchung, verlangt § 6 PAngV für solche Fernabsatzverträge zusätzlich den Hinweis, dass die Preise die Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile enthalten. Als Kleinunternehmerin passt stattdessen der Hinweis, dass keine Umsatzsteuer berechnet wird.
Achte darauf, dass Online- und Studiopreise übereinstimmen.
Preisänderungen
Änderst du Preise, dann überall am selben Tag: Aushang, Schaufenster, Website, Buchungssystem, Google-Profil. Vermerk ein Datum auf der Liste, zum Beispiel „Stand: Oktober 2026". So weiß jede, welche Liste gilt.
Bei Rabattaktionen gibt es eine Besonderheit: Die 30-Tage-Regel für Preisermäßigungen in § 11 PAngV bezieht sich nach ihrem Wortlaut auf Waren. Verkaufst du Pflegeprodukte, gilt sie für diese. Für deine Leistungen gilt weiter das Gebot der Preisklarheit und Preiswahrheit (§ 1 Abs. 3 PAngV).
Wie du eine Erhöhung ankündigst, steht in Preise kalkulieren.
Häufige Fragen
Brauche ich als Home-Studio auch eine Preisliste?
In der Regel ja. § 12 PAngV knüpft daran an, dass du Verbraucherinnen Leistungen anbietest – nicht an die Art der Räume. Das Verzeichnis gehört an den Ort, an dem du die Leistung anbietest. Im Home-Studio ist das dein Behandlungsraum.
Darf ich Netto-Preise auf die Preisliste schreiben?
Gegenüber Privatkundinnen nein. Nach § 3 PAngV musst du Gesamtpreise angeben, und die enthalten nach § 2 PAngV die Umsatzsteuer. Bist du Kleinunternehmerin, ist dein Preis ohne Umsatzsteuer bereits der Gesamtpreis.
Muss die Behandlungsdauer auf der Preisliste stehen?
Die PAngV schreibt die Dauer nicht vor. Sie hilft deinen Kundinnen aber bei der Planung und vermeidet Missverständnisse. Gerade bei Neumodellage und Lash-Set lohnt sich die Angabe.
Reicht es, wenn die Preise nur online stehen?
Nein. § 12 Abs. 2 PAngV verlangt das Preisverzeichnis im Geschäftslokal bzw. am Ort des Leistungsangebots und zusätzlich im Schaufenster, falls vorhanden. Online-Preise kommen hinzu und müssen ebenfalls Gesamtpreise sein.
Wie oft muss ich die Preisliste aktualisieren?
Immer dann, wenn sich ein Preis ändert – und zwar an allen Stellen gleichzeitig. Ein Datum auf der Liste zeigt, welche Fassung gilt. Prüf die Liste außerdem, wenn du in die Umsatzsteuerpflicht wechselst, denn dann ändern sich deine Endpreise.
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall frag bei deiner Handwerkskammer, deiner IHK, deinem Gewerbeamt oder einer Anwältin nach.
Quellen
- Preisangabenverordnung (PAngV), § 12 Preisangaben für Leistungen
- PAngV, § 3 Pflicht zur Angabe des Gesamtpreises
- PAngV, § 2 Begriffsbestimmungen
- PAngV, § 1 Anwendungsbereich; Grundsatz
- PAngV, § 6 Preisangaben bei Fernabsatzverträgen; § 11 Preisermäßigungen für Waren; § 20 Ordnungswidrigkeiten
- Bürgerliches Gesetzbuch, § 305 Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag
- Umsatzsteuergesetz, § 19 Steuerbefreiung beim inländischen Kleinunternehmer
- Ausfallgebühr oder No-Show-Gebühr – was ist das und müssen Sie sie bezahlen?
Stand: Oktober 2026 · zuletzt geprüft am 17.10.2026 · BeautyNear Redaktion. Fehler gefunden? Schreib uns an info@beautynear.de.