Gewerbe anmelden
Wer ein Gewerbe beginnt, muss es bei der zuständigen Behörde der Gemeinde anzeigen – gleichzeitig mit dem Start (§ 14 Abs. 1 GewO). Zuständig ist das Gewerbeamt der Stadt Leverkusen.
Quelle: § 14 Gewerbeordnung, geprüft 17.10.2026
Bei der Handwerkskammer eintragen
Kosmetiker ist ein zulassungsfreies Handwerk (Anlage B Abschnitt 1 Nr. 56 HwO). Eine Meisterpflicht gibt es dafür nicht. Den Start eines zulassungsfreien Handwerks zeigst du unverzüglich der Handwerkskammer an, in deren Bezirk dein Studio liegt (§ 18 Abs. 1 HwO). Sie trägt dich in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke ein (§ 19 HwO). Zuständig in Leverkusen ist die Handwerkskammer zu Köln.
Quelle: §§ 18, 19 Handwerksordnung, geprüft 17.10.2026
Finanzamt und Kleinunternehmerregelung
Dem Finanzamt gibst du innerhalb eines Monats nach dem Start weitere Auskünfte zu deinem Betrieb, in der Regel elektronisch mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Kleinunternehmerin bist du, wenn dein Umsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet. Dann weist du keine Umsatzsteuer aus (§ 19 UStG). Ob sich das für dich lohnt, hängt davon ab, wie viel du einkaufst und wer deine Kundinnen sind.
Quelle: § 138 Abgabenordnung, geprüft 17.10.2026
Quelle: § 19 Umsatzsteuergesetz, geprüft 17.10.2026
Weiterlesen: Kleinunternehmerregelung erklärt · Kleinunternehmer-Rechner
Versicherung
Melde dein Studio innerhalb einer Woche nach dem Start bei der Berufsgenossenschaft BGW an, auch ohne Mitarbeiterinnen. Als selbstständige Kosmetikerin bist du bei der BGW nicht pflichtversichert. Du kannst dich dort freiwillig gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichern.
Frag außerdem nach einer Betriebshaftpflicht, die Schäden aus Behandlungen abdeckt, und lies die Bedingungen genau.
Quelle: BGW, Mitglied werden, geprüft 17.10.2026
Quelle: BGW, freiwillige Versicherung für Kosmetikerinnen, geprüft 17.10.2026
Hygiene
Betriebe, in denen bei Tätigkeiten am Menschen Krankheitserreger über Blut übertragen werden können, kann das Gesundheitsamt infektionshygienisch überwachen (§ 36 Abs. 2 IfSG). Welche Regeln in Nordrhein-Westfalen zusätzlich gelten und ob das Amt vor dem Start vorbeikommt, fragst du am besten direkt beim Gesundheitsamt deiner Stadt nach.
In Nordrhein-Westfalen gilt die Hygiene-Verordnung des Landes ausdrücklich auch für Kosmetik, Maniküre und Nagelstudios. Aufnahme und Ende deiner Tätigkeit zeigst du zusätzlich zur Gewerbeanmeldung dem Gesundheitsamt an (§ 6 Abs. 2 Hygiene-Verordnung NRW).
Quelle: § 36 Infektionsschutzgesetz, geprüft 17.10.2026
Quelle: Stadt Dortmund, Meldung nach der Hygiene-Verordnung NRW, geprüft 17.10.2026
Online sichtbar werden
Leg ein Google-Unternehmensprofil für dein Studio an, verlinke deine Buchungsseite in Instagram und bitte zufriedene Kundinnen um eine Bewertung. Wichtig ist, dass Kundinnen dich finden und ohne Anruf einen Termin bekommen.