Gründen in Bremen

Kosmetikstudio gründen in Bremen

Vom Zertifikat zum eigenen Studio in Bremen: welche Stellen für dich zuständig sind, was die Gewerbesteuer hier kostet und in welcher Reihenfolge du vorgehst. Für Kosmetik, Nägel, Wimpern und Brauen.

Stand: · Alle Angaben mit Quelle · keine Rechtsberatung

Kurz gesagt

Kurz gesagt: Wer in Bremen ein Kosmetik-, Nagel- oder Wimpernstudio eröffnet, meldet das Gewerbe bei der Stadt Bremen an und zeigt den Betrieb der Handwerkskammer Bremen an. Kosmetik ist ein zulassungsfreies Handwerk, eine Meisterpflicht gibt es nicht. Seit April 2025 gehören auch Nagelstudios in der Regel zur Handwerkskammer. Danach meldest du dich beim Finanzamt. Die Gewerbesteuer rechnet die Stadt mit einem Hebesatz von 460 %.

Bremen auf einen Blick

Jeder Wert mit Quelle · recherchiert am 17.10.2026

Einwohnerinnen und Einwohner
588.413 Stand 31.12.2025 · Destatis, Gemeindeverzeichnis
Bundesland
Bremen
Handwerkskammer
Handwerkskammer Bremen Für Kosmetik- und Nagelstudios zuständig · Beleg Kammerbezirk, geprüft 17.10.2026
Industrie- und Handelskammer
Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven Für Gewerbe außerhalb des Handwerks, etwa Handel · Prüfen im IHK-Finder, geprüft 17.10.2026
Gewerbesteuer-Hebesatz
460 % Stand 2025 · Destatis, Realsteuervergleich 2025
Gewerbeanmeldung
Seite der Stadt BremenOnline möglich · Gebühr laut Stadt: 38 € · geprüft 17.10.2026
Förderung in Bremen
EFRE-MikrodarlehenBAB – Die Förderbank / Starthaus Bremen & Bremerhaven

In sechs Schritten zum eigenen Studio in Bremen

  1. Gewerbe anmelden

    Wer ein Gewerbe beginnt, muss es bei der zuständigen Behörde der Gemeinde anzeigen – gleichzeitig mit dem Start (§ 14 Abs. 1 GewO). In Bremen geht das über die Seite der Stadt zur Gewerbeanmeldung, auch online; die Gebühr nennt die Stadt mit 38 €.

    Quelle: § 14 Gewerbeordnung, geprüft 17.10.2026

  2. Bei der Handwerkskammer eintragen

    Kosmetiker ist ein zulassungsfreies Handwerk (Anlage B Abschnitt 1 Nr. 56 HwO). Eine Meisterpflicht gibt es dafür nicht. Den Start eines zulassungsfreien Handwerks zeigst du unverzüglich der Handwerkskammer an, in deren Bezirk dein Studio liegt (§ 18 Abs. 1 HwO). Sie trägt dich in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke ein (§ 19 HwO). Zuständig in Bremen ist die Handwerkskammer Bremen.

    Quelle: §§ 18, 19 Handwerksordnung, geprüft 17.10.2026

  3. Finanzamt und Kleinunternehmerregelung

    Dem Finanzamt gibst du innerhalb eines Monats nach dem Start weitere Auskünfte zu deinem Betrieb, in der Regel elektronisch mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).

    Kleinunternehmerin bist du, wenn dein Umsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet. Dann weist du keine Umsatzsteuer aus (§ 19 UStG). Ob sich das für dich lohnt, hängt davon ab, wie viel du einkaufst und wer deine Kundinnen sind.

    Quelle: § 138 Abgabenordnung, geprüft 17.10.2026

    Quelle: § 19 Umsatzsteuergesetz, geprüft 17.10.2026

    Weiterlesen: Kleinunternehmerregelung erklärt · Kleinunternehmer-Rechner

  4. Versicherung

    Melde dein Studio innerhalb einer Woche nach dem Start bei der Berufsgenossenschaft BGW an, auch ohne Mitarbeiterinnen. Als selbstständige Kosmetikerin bist du bei der BGW nicht pflichtversichert. Du kannst dich dort freiwillig gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichern.

    Frag außerdem nach einer Betriebshaftpflicht, die Schäden aus Behandlungen abdeckt, und lies die Bedingungen genau.

    Quelle: BGW, Mitglied werden, geprüft 17.10.2026

    Quelle: BGW, freiwillige Versicherung für Kosmetikerinnen, geprüft 17.10.2026

  5. Hygiene

    Betriebe, in denen bei Tätigkeiten am Menschen Krankheitserreger über Blut übertragen werden können, kann das Gesundheitsamt infektionshygienisch überwachen (§ 36 Abs. 2 IfSG). Welche Regeln in Bremen zusätzlich gelten und ob das Amt vor dem Start vorbeikommt, fragst du am besten direkt beim Gesundheitsamt deiner Stadt nach.

    Quelle: § 36 Infektionsschutzgesetz, geprüft 17.10.2026

  6. Online sichtbar werden

    Leg ein Google-Unternehmensprofil für dein Studio an, verlinke deine Buchungsseite in Instagram und bitte zufriedene Kundinnen um eine Bewertung. Wichtig ist, dass Kundinnen dich finden und ohne Anruf einen Termin bekommen.

Was für dein Gewerk dazukommt

Kosmetik

Arbeitest du mit Laser, IPL oder anderen Geräten mit nichtionisierender Strahlung, brauchst du dafür einen Fachkundenachweis (§ 4 NiSV). Manche Anwendungen, etwa die Entfernung von Tattoos oder Permanent-Make-up, sind Ärztinnen und Ärzten vorbehalten (§ 5 Abs. 2 NiSV).

Behandlungen, bei denen die Haut verletzt wird, etwa mit Nadeln, kann das Gesundheitsamt überwachen (Schritt 5). Kläre vorher mit dem Amt, was dein Raum dafür braucht.

Quelle: §§ 4, 5 NiSV, geprüft 17.10.2026

Nägel

Seit dem 9. April 2025 gehören Nagelstudios, Maniküre und Nageldesign in der Regel zum zulassungsfreien Handwerk Kosmetiker und damit zur Handwerkskammer. Bestehende IHK-Mitglieder werden nicht automatisch umgemeldet.

Seit dem 1. September 2025 ist der Stoff TPO in kosmetischen Mitteln in der EU verboten, also auch in vielen UV-Gelen. Eine Aufbrauchfrist für Restbestände gibt es nicht. Prüf deinen Bestand und frag deine Lieferantin nach TPO-freien Gelen.

Quelle: Merkblatt des DHKT zu § 18 Abs. 2 HwO (Oktober 2025), geprüft 17.10.2026

Quelle: Land NRW, Verbraucherschutzministerium, geprüft 17.10.2026

Wimpern und Brauen

Ob deine Tätigkeit als Kosmetiker-Handwerk gilt, hängt von deiner Haupttätigkeit ab. Im Zweifel berät dich die Handwerkskammer vor der Anmeldung. Das gilt besonders, wenn du ausschließlich Wimpern oder Brauen machst.

Microblading und Permanent Make-up verletzen die Haut. Solche Behandlungen kann das Gesundheitsamt nach § 36 Abs. 2 IfSG überwachen, siehe Schritt 5.

Quelle: Merkblatt des DHKT zu § 18 Abs. 2 HwO (Oktober 2025), geprüft 17.10.2026

Was kostet die Gewerbesteuer in Bremen?

Gewerbesteuer zahlst du erst, wenn dein Gewerbeertrag über dem Freibetrag von 24.500 € liegt. Vom Rest werden 3,5 % als Messbetrag genommen und mit dem Hebesatz deiner Gemeinde multipliziert (§ 11 GewStG).

Beispielrechnung Gewerbesteuer
Gewinn im Jahrüber dem FreibetragMessbetrag (3,5 %)Gewerbesteuer (460 %)
30.000 €5.500 €192,50 €885,50 €
50.000 €25.500 €892,50 €4.105,50 €

Beispielrechnung für ein Einzelunternehmen, vereinfacht: Gewinn gleich Gewerbeertrag, ohne Hinzurechnungen. Deine Einkommensteuer ermäßigt sich um bis zu das Vierfache des Messbetrags (§ 35 EStG). Liegt der Hebesatz über 400 %, bleibt deshalb in jedem Fall ein Teil der Gewerbesteuer als echte Belastung. Wie viel genau, hängt von deiner Einkommensteuer ab – das rechnet dir deine Steuerberatung.

Quelle: § 11 Gewerbesteuergesetz, geprüft 17.10.2026

Quelle: § 35 Einkommensteuergesetz, geprüft 17.10.2026

Selbst rechnen: Gründungskosten-Rechner · Stundensatz-Rechner

Förderung und Beratung in Bremen

  • EFRE-Mikrodarlehen

    Mikrodarlehen bis 50.000 Euro für Gründungen in den ersten fünf Jahren (Gesamtkapitalbedarf bis 100.000 Euro) im Land Bremen, Antrag nach vorheriger Beratung im Starthaus.

    BAB – Die Förderbank / Starthaus Bremen & Bremerhaven · geprüft 17.10.2026

  • ERP-Gründerkredit – StartGeld (067)

    Kredit bis 200.000 € für Gründungen und junge Unternehmen (auch im Nebenerwerb), davon bis 80.000 € für Betriebsmittel. Beantragt wird über eine Bank oder Sparkasse, vor dem Start des Vorhabens.

    KfW · bundesweit · geprüft 17.10.2026

  • Gründungszuschuss

    Für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit mit Restanspruch auf Arbeitslosengeld. Es gibt keinen Rechtsanspruch, die Agentur für Arbeit entscheidet im Einzelfall.

    Bundesagentur für Arbeit · bundesweit · geprüft 17.10.2026

Ob ein Programm für dich passt, entscheidet die vergebende Stelle. Frag vor dem Antrag dort nach.

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